Anfrage Robert Brunner, Steinmaur, betreffend alternative Nutzung von Waffenplätzen, zum Beispiel für eine Jagdschiessanlage, Beantwortung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 207/2012
Sitzung vom 26. September 2012
989. Anfrage (Alternative Nutzung von Waffenplätzen, zum Beispiel für eine Jagdschiessanlage) Kantonsrat Robert Brunner, Steinmaur, hat am 9. Juli 2012 folgende Anfrage eingereicht: Bundesrat Ueli Maurer kündigte am 6. Juni 2012, gegenüber dem Schweizer Radio DRS an, dass der Bund Waffenplätze werde schliessen müssen. NZZ online zitierte darauf einen besorgten Hans Diem, Land- ammann des Kantons Appenzell Ausserrhoden, welcher explizit auch auf den Verlust der Arbeitsplätze hinwies. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beant- wortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Ist der Militärdirektorenkonferenz und damit auch dem Regierungs- rat bekannt, welche Waffenplätze geschlossen werden sollen?
2. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass der Bund von Rückbau- kosten entlastet würde, falls interkantonale Nutzungen wie zum Bei- spiel eine interkantonale Jagdschiessanlage auf einem dieser Waffen- plätze eingerichtet würde?
3. Ist der Regierungsrat bereit, bei einem Scheitern der Vorlage 4882 (Festsetzung des revidierten kantonalen Richtplans) die Einrichtung einer Jagdschiessanlage auf einem der zu schliessenden Waffenplätze zu prüfen?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Robert Brunner, Steinmaur, wird wie folgt beantwortet: Aus raumplanerischer Sicht ist es grundsätzlich wünschenswert, wenn Synergien genutzt werden können. Die für die Raumplanung und das Jagdwesen zuständige Baudirektion weist indessen daraufhin, dass Jagd- schiessanlagen spezifisch auf die Anforderungen des jagdlichen, d. h. auf das von der Jagdgesetzgebung geforderte, Schiessens ausgerichtet sind. Eine sorgfältige, kantonsweite Evaluation hat ergeben, dass dafür weder eine bestehende zivile noch militärische Schiessanlage infrage kommt. Die vollständige Auslagerung des jagdlichen Schiessens und/
oder des jagdlichen Sportschiessens ist nicht denkbar, da in der näheren und weiteren Umgebung des Kantons Zürich keine derartige Anlage mit der nötigen Kapazität zur Verfügung steht. Zudem ist es politisch nicht opportun, die durch das Schiessen entstehenden Immissionen in andere Kantone zu verlagern. Das jagdliche Schiessen und jagdliche Sportschiessen sollen auch in Zukunft im Kanton Zürich erfolgen kön- nen. Dies ist nicht nur aus ökologischen Gründen sinnvoll, sondern ent- spricht auch der Strategie des Kantons Zürich, der auch bei anderen Themenbereichen verursachergerechte Lösungen anstrebt. Zu Frage 1: Der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz, Feuerwehr (RK MZF) – und damit auch den kantonalen Sicherheitsdirektoren – ist nicht bekannt, welche Waffenplätze im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee geschlossen werden. Zu Frage 2: Würde auf einem Waffenplatz eine Jagdschiessanlage eingerichtet werden, würde dies den Bund nicht von Rückbaukosten entlasten. Ein solches Areal müsste unabhängig von der Folgenutzung saniert werden. Die Rückbaukosten enthalten in der Regel auch die Sanierungskosten, die den grössten Anteil an den gesamten Kosten ausmachen dürften. Eine jagdliche Schiessanlage ist im Weiteren bezüglich Raumbedarf und Konzeption nicht mit einer militärischen Anlage vergleichbar. Nutzbar wären allenfalls Zufahrt und Parkierungsmöglichkeiten, alle anderen Anlagenteile müssten grösstenteils zurück- und neu gebaut werden. Eine interkantonale Anlage ist aus verschiedenen Gründen kaum realisierbar. Einerseits müsste eine derartige Anlage, um den Gesamt- bedarf der beteiligten Kantone decken zu können, ungleich grösser sein als jene, die der Kanton Zürich in Bülach plant. Anderseits müsste diese Grossanlage sehr intensiv genutzt werden können, was bezüglich der sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen noch anspruchsvoller wäre. Zu Frage 3: Wie eingangs erwähnt, strebt der Kanton Zürich, wie in anderen Be- reichen auch, eine verursachergerechte, kantonsinterne Lösung an. Das jagdliche Schiessen und das jagdliche Sportschiessen sollen deshalb auch in Zukunft im Kanton erfolgen können. Es wird daher eine Lösung angestrebt, die langfristig für den Kanton politisch und finanziell trag- bar ist sowie den Anliegen des Umweltschutzes, der Standortgemeinde und der umliegenden Region gerecht wird. Eine neue Anlage ist nach den neuesten Erkenntnissen zu planen und zu bauen. Insbesondere ist dabei der Verminderung bzw. Verhinderung von Immissionen beson-
dere Beachtung zu schenken. Beim von der Baudirektion favorisierten Standort Bülach Widstud erweist sich die Lage in einer Kiesgrube und abseits grosser Wohngebiete hinsichtlich Lärmbelastung als ideal. Dank dieser Lage und der Architektur der geplanten Anlage sowie modernen Lärmschutzeinrichtungen werden die Planungswerte der Lärmschutz- verordnung überall eingehalten und teilweise sogar erheblich unter- schritten. Zudem werden möglichst viele Schiessdisziplinen ins Innere der Anlage verlegt. Bei der flächendeckenden Standortevaluation für eine neue Jagdschiessanlage sind auch die zürcherischen Waffenplätze (Birmensdorf und Bülach) mit einbezogen worden. Sie sind allerdings gegenüber dem Standort Bülach Widstud klar unterlegen. Sollte sich der Standort Widstud als nicht realisierbar erweisen, ist das Evalua- tionsverfahren wieder aufzunehmen. Dabei könnten auch die Waffen- plätze wieder einbezogen werden. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass für eine Aufgabe der militärischen Nutzung der infrage kommen- den Waffenplätze derzeit keinerlei Anzeichen bestehen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi