Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2019, Kulturbotschaft, Schreiben an das EDI
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 17. September 2014
989. Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016–2019
Erwägungen
(Kulturbotschaft; Vernehmlassung) Am 1. Januar 2012 trat das Kulturförderungsgesetz (KFG, SR 442.1) in Kraft. Gemäss Art. 27 KFG unterbreitet der Bundesrat der Bundesver- sammlung für jeweils vier Jahre eine Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes und formuliert darin die strategische Aus- richtung der Kulturpolitik des Bundes (Kulturbotschaft). Die erste Kul- turbotschaft umfasste die Förderperiode 2012–2015. Gegenstand des vorliegenden Vernehmlassungsverfahrens ist der Entwurf der Kultur- botschaft 2016–2019. Die Geltungsdauer der Kulturbotschaft soll nach dem Vernehmlassungsverfahren um ein Jahr bis 2020 verlängert werden, um eine zeitliche Abstimmung mit den mehrjährigen Finanzierungsbe- schlüssen in anderen Aufgabenbereichen zu erreichen. Die Kulturbotschaft geht davon aus, dass sich für die Kulturpolitik fol- gende Herausforderungen stellen: die Globalisierung, die Digitalisierung, der demografische Wandel, die Individualisierung und die Urbanisie- rung. Gestützt auf diese Herausforderungen soll die Förderpolitik des Bundes in den nächsten Jahren auf die drei Handlungsachsen «kulturelle Teilhabe», «gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Inno- vation» ausgerichtet und durch verschiedene Massnahmen entlang dieser Handlungsachsen umgesetzt werden. Im Weiteren soll die Zusammen- arbeit zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden in der Kultur- politik intensiviert werden, um eine kohärente nationale Kulturpolitik zu erreichen. Die Neuausrichtung der strategischen Handlungsachsen führt in den einzelnen Förderbereichen zu neuen Fördermassnahmen und zu neuen Förderakzenten. Abgesehen von diesen Neuerungen schreibt die Kulturbotschaft 2016–2019 die bisherige Kulturpolitik fort und sieht nur punktuelle Anpassungen in den einzelnen Förderbereichen vor. Zur Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes in den Jahren 2016–2019 sind Finanzmittel von insgesamt 894,4 Mio. Franken geplant. Die Fachstelle Kultur ist zurzeit mit der Erarbeitung eines Kulturför- derungsleitbilds 2015 befasst und ist dabei bestrebt, die kantonale Kultur- politik mit der in der Kulturbotschaft postulierten Kulturpolitik des Bun- des zu koordinieren.
Dispositiv
Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Inneren beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Departement des Innern (Zustell- adresse: Bundesamt für Kultur, Stabsstelle Direktion, Hallwylstrasse 15, 3003 Bern; elektronisch an: daniel.zimmermann@bak.admin.ch): Mit Schreiben vom 28. Mai 2014 haben Sie uns eingeladen, zur Bot- schaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2016–2019 Stellung zu neh- men. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt:
Vorbemerkungen Wir erachten die Kulturbotschaft 2016–2019 im Wesentlichen als fun- diert und zielführend. Besonders hervorzuheben ist die gesamtheitliche Betrachtung der kulturellen Prozesse (von der Produktion bis zum Ver- trieb) und der Wille des Bundes, eine verbesserte Koordination mit den Kantonen und den Städten anzustreben. Weiter wird es als unerlässlich erachtet, im Rahmen der Kulturförderung mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Dennoch ist darauf hinzuweisen, dass gemäss Art. 69 Abs. 1 der Bun- desverfassung (BV, SR 101) für den Bereich der Kultur die Kantone zu- ständig sind. Demgegenüber kann der Bund kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen (Art. 69 Abs. 2 BV). Daher lehnen wir die These auf Seite 12 der Kulturbotschaft ab, wonach die Anknüpfungspunkte für Massnahmen des Bundes wachsen, weil die Herausforderungen in der Kulturpolitik zunehmend von überregionaler Bedeutung sind. Art. 69 Abs. 2 BV erwähnt unmissverständlich eine kul- turelle Bestrebung, d. h. eine Institution oder ein Projekt von gesamt- schweizerischem Interesse und nicht eine kulturrelevante globale gesell- schaftliche Entwicklung als Voraussetzung für eine Bundeskompetenz. Zudem ist die kantonale Hoheit im Kulturbereich auch bei der Ausge- staltung einer nationalen Kulturpolitik zu beachten (vgl. zu Ziff. 1.5). Zu 1. Grundzüge der Vorlage 1.2 Evaluation der Kulturbotschaft 2012–2015 Die Weiterentwicklung der Kulturbotschaft 2012–2015 in der Kultur- botschaft 2016–2019 begrüssen wir und stimmen mit der in der zweiten Kulturbotschaft enthaltenen Analyse sowie den daraus abgeleiteten wichtigsten Problemfeldern, Herausforderungen und Massnahmen über- ein. Bezogen auf die erste Kulturbotschaft 2012–2015 wird zudem auf- gezeigt, was der Bund 2016–2019 anders machen wird. Namentlich mit dem Verzicht auf die zeitlich befristeten transversalen Themen stimmen wir überein.
Dass für die Kulturförderung während der Kreditperiode 2016–2019 mehr Mittel vorgesehen werden sollen als bis anhin (894,6 Mio. Franken gegenüber 782,6 Mio. Franken für die Kreditperiode 2012–2015), be- grüssen wir ebenso wie die geplante Verlängerung der Geltungsdauer der Kulturbotschaft um ein Jahr bis 2020, um eine zeitliche Abstimmung mit den mehrjährigen Finanzierungsbeschlüssen in anderen Bereichen (z. B. Bildung, Forschung und Innovation) zu erreichen. Bezüglich Finanzierung der Massnahmen und Institutionen durch den Bund gehen wir vom Grundsatz aus, dass der Bund bundeseigene und -nahe Institutionen (wie z. B. Istituto Svizzero in Rom) sowie seine neu eingeleiteten Programme bzw. Massnahmen ausfinanziert. Dies gilt ins- besondere auch, falls der nun vorliegende Finanzierungsrahmen gekürzt werden sollte bzw. Sparmassnahmen oder parlamentarisch finanzwirk- same Entscheide zur Unterstützung anderer kultureller Vorhaben anfal- len sollten. In diesem Falle müsste der Bund zunächst die angestamm- ten Verpflichtungen erfüllen und bei den neuen Massnahmen zwingend eine Priorisierung und Verzichtsplanung vornehmen. Eine solche Prio- risierung müsste zudem in Absprache mit den Kantonen erfolgen, um klären zu können, ob und welche neuen Massnahmen allenfalls durch Bund und Kantone gemeinsam finanziert werden könnten. Zu 1.4 Umfeldanalyse Wir teilen die Einschätzung des Bundes betreffend der massgebenden Trends sowie der daraus abgeleiteten Herausforderungen der gesellschaft- lichen Entwicklung mit Auswirkungen auf die Kulturpolitik im Wesent- lichen. Diese entsprechen weitgehend den im Zusammenhang mit der Erarbeitung eines Kulturförderungsleitbildes für den Kanton Zürich er- mittelten Eckpunkten und Veränderungen. Allerdings trifft die Feststel- lung des Bundes, dass durch die Urbanisierung das Kulturangebot auf dem Land abnehme, auf den Kanton Zürich weniger zu, zumal der Kan- ton bestrebt ist, in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die Kulturak- tivitäten in der Region zu stärken. Zu 1.5 Ansätze zu einer nationalen Kulturpolitik Wir erachten eine partnerschaftliche Diskussion über eine koordi- nierte gesamtschweizerische Kulturförderung als zentral, insbesondere, da es verschiedene Aufgaben gibt, die unter Einbezug aller Staatsebenen (Bund, Kantone, Städte und Gemeinden) zu lösen sind. Aus kantonaler Sicht bestehen indessen grundsätzliche Zweifel daran, ob es richtig ist, in der mehrkulturellen und föderalistischen Schweiz von einer «nationa- len Kulturpolitik» zu sprechen. Was hier eigentlich gemeint ist, ist eine ge- samtschweizerisch koordinierte Kulturpflege und -förderung der öffent- lichen Hand (vgl. Definition auf Seite 24 der Kulturbotschaft). Immerhin
ist daran zu erinnern, dass der Bund in Sachen Kultur lediglich subsidi- är tätig ist und der Kulturbereich ansonsten in kantonaler Hoheit liegt. Somit kommt den Kantonen auch in einer gesamtschweizerisch koordi- nierten Kulturpolitik eine Führungsfunktion zu. Das bedeutet unter an- derem, dass die Kantone und der Bund die Ziele der koordinierten Kul- turpolitik gemeinsam erarbeiten müssen, und sich diese nicht – wie auf Seite 25 der Kulturbotschaft dargelegt – an den Zielen der Kulturpolitik des Bundes zu orientieren hat. In diesem Sinne befürworten wir die Über- nahme koordinierender Aufgaben durch den Bund auf gesamtschweize- rischer Ebene sowie die Mitgestaltung einer koordinierten (öffentlichen) Kulturförderung zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Nationaler Kulturdialog Wir erachten den 2011 ins Leben gerufenen Nationalen Kulturdialog als gutes Instrument, um das angestrebte Ziel einer gesamtschweize- risch koordinierten Kulturförderung zu erreichen. Allerdings würde die stärkere Einbindung der kantonalen und städtischen Kulturbeauftragten die Vernetzung und Koordination verbessern. Ferner regen wir an, dass das Bundesamt für Kommunikation (BAK) das Sekretariat des Natio- nalen Kulturdialogs übernimmt, während die inhaltliche Leitung (u. a. der Fachgruppen) wie bis anhin wechselnd dem Bund, den Kantonen und den Städten zustehen würde. Zu 1.6 Kulturpolitik des Bundes Wir erachten die Ausrichtung der Förderpolitik des Bundes auf den drei strategischen Handlungsachsen «Kulturelle Teilhabe», «Gesellschaft- licher Zusammenhalt» und «Kreation und Innovation» als sachgerecht. Allerdings ist das erstrebte Zusammenspiel von Kultur-, Innovations- und Wirtschaftsförderung kritisch zu hinterfragen, namentlich sollte die Eigenständigkeit der Kulturförderung in ihren innovativen Dimensio- nen nicht gefährdet werden. Kulturförderung soll stets den innovativen Gesichtspunkt im Auge behalten und die kulturökonomischen Kompo- nenten berücksichtigen, ihre Ausgangslage muss jedoch unabhängig da- von durch eigene kulturelle und gesellschaftliche Kriterien und Ziele definiert werden. Zu 2. Die einzelnen Förderbereiche der Kulturpolitik Einleitend weisen wir darauf hin, dass der Begriff der sozialen Kohä- sion stark beansprucht wird. Die Kultur hat zweckfrei zu sein. Es kann deshalb nicht das Ziel von Kulturpolitik und Kulturförderung sein, sozial- politische Massnahmen zu ersetzen. In diesem Sinne können Kulturpo- litik und Kulturförderung nicht in erster Linie der Erreichung sozialer Ziele dienen.
Zu 2.1 Kunst- und Kulturschaffen Den unter Ziff. 2.1 formulierten Überlegungen stimmen wir zu. Zu- gleich weisen wir darauf hin, dass der Bund seine Preisvergabepolitik hin- sichtlich Anzahl Preise pro Kultursparte, Rhythmus der Vergabe und Höhe der Preisgelder überdenken sollte. Die heute bestehende Flut von Preisen auf Bundesebene birgt die Gefahr, dass Preisträgerinnen und Preisträger von der interessierten Öffentlichkeit nicht gebührend wahr- genommen werden. Zudem wird so auch die Bedeutung der einzelnen Preise entwertet. Die Preise werden – entgegen der Absicht des Bundes – nicht als Meilensteine in der Karriere der Preisträgerinnen und Preis- träger gesehen. Weiter befürchten wir, dass die Preisvergabepolitik des Bundes eine Entwertung der kantonalen Preisvergaben bewirkt und eine Konkurrenz zu bedeutenden Festivals, an denen Preise vergeben werden, schafft. Die Preisvergabepolitik des Bundes sollte weder die Preise der Kantone und der Städte noch diejenigen der Festivals kon- kurrenzieren, die in langer Tradition verliehen werden und denen teil- weise regionale oder gar nationale Bedeutung zukommt. Der Ausbau der Preisvergaben durch den Bund betrachten wir daher als fragwürdig, selbst wenn die Ergänzung eines Preises durch Promoti- onsmassnahmen im In- und Ausland als sinnvoll erachtet wird. Schliess- lich weisen wir darauf hin, dass der Bund die Vollfinanzierung seiner Preisvergaben (d. h. die Übernahme der Kosten für die Ausrichtung der Preisverleihung sowie deren Nachfolgekosten, z. B. im Falle einer Pro- motion von Preisträgerinnen und Preisträgern im In- und Ausland) ge- währleisten muss. Zu 2.1.1 Visuelle Künste Entgegen der unter dem Titel «Herausforderungen» aufgestellten These gilt es festzuhalten, dass die Grenze zwischen öffentlichen Institutionen und kommerziellen Galerien nach wie vor klar gezogen ist. Auf der einen Seite stehen die nicht gewinnorientierten Institutionen, die der Öffent- lichkeit verantwortlich sind, auf der anderen Seite der private Kunsthan- del, der seine Prioritäten nach den Gesetzen des Marktes ausrichtet. Diese Grenze gilt es nach wie vor zu beachten, denn der Bund soll nicht mit Fördergeldern in den Kunstmarkt eingreifen. Sinnvoll erscheint es, dort zu fördern, wo Kunstwerke am wirksamsten gezeigt werden können, näm- lich in Ausstellungen von Institutionen, an Biennalen und anderen öffent- lichen Kunstveranstaltungen im In- und Ausland. An Kunstmessen wer- den Werke hingegen nach Massgabe ihrer Verkäuflichkeit präsentiert.
Wir befürworten die geplante Einführung von Werkbeiträgen für visuelle Kunst (einschliesslich Fotografie), weisen aber darauf hin, dass es einer terminlichen Koordination mit den bereits bestehenden Verga- beverfahren in den Kantonen und den Städten bedarf. Zudem muss eine klare inhaltliche Abgrenzung gegenüber den Swiss Art Awards vorge- nommen und kommuniziert werden. Demgegenüber fordern wir einen Verzicht auf die Schaffung eines ge- samtschweizerischen Onlineportals «Swiss Art Map». Hierbei handelt es sich nicht um eine vorrangige Kulturaufgabe des Bundes, zudem be- stehen bereits entsprechende private Initiativen (Kunstbulletin, Schwei- zerisches Institut für Kunstwissenschaft), die der Bund nicht konkurren- zieren, sondern nach Möglichkeit unterstützen sollte. Zu 2.1.4 Literatur Die Aufnahme der Literatur als neuen Bereich und wichtigen Schwer- punkt der Kulturbotschaft sowie die Zielsetzung und die Verstärkung der Fördermassnahmen begrüssen wir. Ebenso stimmen wir darin überein, dass das Verlagswesen, die literarische Übersetzung und die Literaturzeit- schriften dringend einer Unterstützung durch die öffentliche Hand be- dürfen. Hingegen bezweifeln wir, dass die zusätzlichen finanziellen Mittel in der Höhe von jährlich 2 Mio. Franken ausreichen, um einerseits die kultu- relle Verlagsarbeit zu fördern (Betreuung und Beratung von Autorinnen und Autoren, kritisches Lektorat usw.) und anderseits Literaturzeit- schriften und -beilagen zu unterstützen. Zu 2.1.6 Musik Die Fortführung der im Rahmen der bisherigen Botschaft geförder- ten Schwerpunkte in Musik befürworten wir ausdrücklich. Zu 2.1.7 Film Dass der Bund für die Filmförderung künftig mehr Mittel einplant, begrüssen wir ausdrücklich. Die Tätigkeiten des Bundes sind aber besser mit den regionalen Filmförderungsinstitutionen zu koordinieren und bei der Weiterentwicklung seiner Filmförderung sind die kantonalen Kultur- beauftragten einzubeziehen. Im Grundsatz sind wir mit der Einführung des Instruments Filmstand- ort Schweiz FiSS einverstanden, weisen aber darauf hin, dass bei Verga- beentscheiden die Standortkriterien die Qualitätskriterien nicht über- lagern dürfen. Zudem erscheint der Vergabemechanismus mit diesem Instrument unnötig kompliziert.
Zu 2.2 Kultur und Gesellschaft 2.2.1 Museen und Sammlungen Die bisherige Förderungspraxis der Museen, Sammlungen und Netz- werke Dritter wird erst 2016–2019 umfassend ausgewertet, daher können die Betriebsbeiträge an die 13 Drittinstitutionen in der Förderperiode 2016–2019 nicht geändert werden. Die geplante Auswertung der Förde- rungspraxis sollte deshalb so schnell als möglich durchgeführt werden, damit bereits in der kommenden Förderperiode Korrekturen vorgenom- men werden könnten. Die Ergebnisse der Evaluation sollten zudem in die Leistungsvereinbarungen mit den Museen Eingang finden. Bei der Überarbeitung der Liste der unterstützten Drittinstitutionen sind auch die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Museumspolitik des Nationalen Kul- turdialogs hinzuzuziehen. Der Bund sollte Kriterien entwickeln, nach denen er die Museums- landschaft Schweiz stärker unterstützen kann. Es liegt auch im Interesse des Bundes, national und international bedeutendes Kulturerbe sowie Museen von herausragender Bedeutung zu erhalten. Staatsgarantie In der Vorperiode standen dem Bund rund Fr. 300 000 zur Ausrich- tung von Finanzhilfen an Drittmuseen für die Versicherung von Leih- gaben bzw. Ausstellungen zur Verfügung. Auch wenn die Argumente, die zum Verzicht auf eine Staatsgarantie geführt haben, nachvollziehbar sind, würden wir eine verstärkte Übernahme von Versicherungslasten durch den Bund mit Blick auf die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Museen im internationalen Vergleich begrüssen. Virtuelle Nationalgalerie In der Schweiz gibt es weder eine «Nationale Kunstsammlung» noch ein «Nationales Kunstmuseum», vielmehr unterhalten Bund, Kantone, Städte und Private bedeutende Sammlungen. Es entspricht also einer föderalen Tradition, dass gerade klassische Kunstsammlungen auf ver- schiedene Standorte verteilt sind. Es ist unseres Erachtens kein sinnvolles Ziel, eine virtuelle Nationalgalerie aus den Beständen der Bundeskunst- sammlung und der Sammlung der Gottfried-Keller-Stiftung zu errichten, zumal diese nicht den Charakter von Museumssammlungen haben und zusammen keine Nationalgalerie bilden. Die Bundeskunstsammlung ent- stand aus dem Gedanken, einerseits aus der Schweizerischen Turnus-Aus- stellung Werke zu erwerben und diese den Museen anzuvertrauen, um ihre Sammlungstätigkeit auf diesem Gebiet zu unterstützen, und ander- seits Gebäude des Bundes mit Kunstwerken zu schmücken. Die Auswahl dafür lag in den Händen von wechselnd zusammengesetzten Kommis- sionen, die vielfältige, auch politische Gesichtspunkte für ihre Ankaufs-
tätigkeit zu berücksichtigen hatten und haben. Die Gottfried-Keller-Stif- tung kaufte meist auf Vorschlag von Schweizer Museen Werke an, um sie in diesen Institutionen zu deponieren, wo sie im Kontext der betref- fenden Sammlungen ihre Funktion erhielten. Der Sammeltätigkeit des Bundes lag daher nicht die Absicht zugrunde, die erworbenen Werke zusammenzuhalten und sie als Überblick über die Schweizer Kunst zu präsentieren. Einige der bedeutendsten Schweizer Künstlerinnen und Künstler sind denn auch nicht oder nur mit weniger bedeutenden Wer- ken in den Sammlungen vertreten. Sollte der Bund an dieser Massnahme festhalten, müsste das Vorhaben jedenfalls umbenannt werden, mögli- cherweise in «Virtuelle Kunstsammlung des Bundes». Zu 2.2.3 Baukultur, Heimatschutz und Denkmalpflege Erhalt und Pflege von archäologischen Fundstätten, Ortsbildern und schützenswerten Baudenkmälern sind öffentliche Aufgaben. Sie kann nur mit ausreichenden finanziellen Mitteln sichergestellt werden. Dieses kulturelle Erbe steht jedoch zunehmend von verschiedenen Seiten her unter Druck: einerseits durch die steigende Tendenz der Siedlungsent- wicklung nach innen und damit auch in die historischen Siedlungsgebiete, anderseits durch verschiedene Massnahmen (Gesetzesänderungen) im Zuge der Energiewende. Zudem werden die Renovationszyklen immer kürzer und der Unterhalt aufgrund steigender Vorgaben immer aufwen- diger. Des Weiteren erhöht sich landesweit die Anzahl schützenswerter Objekte, weil mit den verschiedenen kantonalen Inventarrevisionen auch die Bauten der Nachkriegszeit bis etwa 1980 erfasst werden. Finanzielle Mittel Bereits in der Anhörung zur Kulturbotschaft 2012–2015 wurde deut- lich darauf hingewiesen, dass der Bedarf an Finanzhilfen für die Bereiche Denkmalpflege und Archäologie 105 Mio. Franken pro Jahr beträgt, wenn der Bund seine Verantwortung glaubwürdig wahrnehmen will. Die Bun- desmittel für Denkmalpflege und Archäologie wurden im Laufe der Jahre von durchschnittlich 38 Mio. Franken auf jährlich 26 Mio. Franken gekürzt. Diese Verminderung soll nun mit der vorliegenden Kulturbot- schaft 2016–2019 festgeschrieben werden. Das Mindestmass an Instand- haltungsarbeiten kann damit nicht mehr geleistet werden. Viele Vorha- ben müssen deshalb auf spätere Jahre verschoben werden, die Schäden an den Gebäuden nehmen zu und die entsprechenden künftigen Inves- titionskosten steigen an. Leidtragende sind hier insbesondere die priva- ten Eigentümerschaften. Antrag: Es sind die bereits mehrfach ausgewiesenen Mittel von mindes- tens 30 Mio. Franken pro Jahr für Denkmalpflege, Ortsbildschutz und Archäologie in der Kulturbotschaft festzuschreiben.
UNESCO Weltkulturerbe Weltkulturerbestätten besitzen in besonderem Mass eine positive Aus- strahlung und ihr Erhalt und die Pflege müssen auf lange Sicht sicherge- stellt sein. Eine entsprechende Finanzierung darf nicht zulasten anderer, weniger hoch eingestufter Kulturgüter erfolgen. Wegen der fortwähren- den Gefährdung der zürcherischen Pfahlbauten in den Flachwasserzonen ist besondere Aufmerksamkeit gefordert. Antrag: Es sind für die Kulturdenkmäler von globaler Bedeutung (UNESCO Weltkulturerbe) zusätzliche Mittel von 5 Mio. Franken bereit- zustellen. Definition «Baukultur» In der Kulturbotschaft 2016–2019 wird erstmals das Themenfeld «Bau- kultur» als übergeordneter Begriff im Sinne des Schweizerischen Inge- nieur- und Architektenvereins SIA aufgenommen. Damit ist eine sinn- volle Ausweitung des gemeinsamen Anliegens für die Sicherstellung und Ausgestaltung der Qualität des Lebensraumes gegeben. Dies ist ein ver- bindendes Element zwischen den beiden Baukultur-Begriffen. Allerdings ist zu betonen, dass es sehr grundsätzliche Unterschiede gibt zwischen dem «patrimoine bâti» und einer zeitgenössischen, bereits bestehenden oder erst im Entstehen begriffenen Baukultur. Die Mittel für eine mo- derne, zeitgenössische Baukultur sollten daher nicht über den Rahmen- kredit für Heimatschutz und Denkmalpflege bereitgestellt werden. Zu 2.2.4 Audiovisuelles Erbe Die geplante Eingliederung der Fonoteca Nazionale Svizzera in die Organisation der Schweizerischen Nationalbibliothek begrüssen wir. Zu 2.2.5 Kulturelle Teilhabe (Musikalische Bildung, Leseförderung, Kunstvermittlung, Laien- und Volkskultur) Die gesetzliche Verankerung der kulturellen Teilhabe im neu vorge- sehenen Art. 9a KFG befürworten wir. Zugleich weisen wir darauf hin, dass die geplante Etablierung der Förderung der kulturellen Teilhabe als Querschnittaufgabe aller Staatsebenen im Rahmen der nationalen Kulturpolitik nicht einseitig vom Bund festgelegt werden kann (vgl. auch Bemerkungen zu Ziff. 1.5). Kinder- und Jugendkulturarbeit Wir begrüssen die systematische Förderung von Initiativen und Struk- turen, welche die Kinder- und Jugendkulturarbeit unterstützt; dasselbe gilt für Massnahmen, die den physischen, intellektuellen und finanziel- len Zugang zur Kultur verbessern und chancengerechter gestalten (z. B. Modellprojekte, Aktionstage, Festivals). Den vom Bund dafür vorgese- henen Betrag von Fr. 600 000 erachten wir jedoch als zu gering.
Zu musikalische Bildung Programm «Jugend und Musik» Die in der Kulturbotschaft auf den Seiten 71 f. aufgeführten Vorschläge zur Förderung der musikalischen Bildung stimmen in einzelnen Berei- chen nicht mit den in Art. 67a BV festgelegten Zielen überein. Mit der Schaffung der musikpädagogischen Ausbildungsgänge an Fachhochschu- len und Pädagogischen Hochschulen wurde erreicht, dass die Ausbildung und der Beruf von Musiklehrpersonen wie auch von Musikerinnen und Musikern gesamtschweizerisch Anerkennung finden und sich dieser Be- rufsstand professionalisieren konnte. Im Zentrum des Programms «Jugend und Musik» stehen die Förde- rung der Aus- und Weiterbildung von Laienmusiklehrkräften sowie die Förderung von Musiklagern und Musikkursen für Kinder und Jugend- liche, die wir grundsätzlich als sinnvoll erachten. Hingegen erscheint die gesetzliche Verankerung der Förderung von Laienmusiklehrkräften als ein Rückschritt gegenüber dem bisher Erreichten. Statt die Musikförde- rung weiter zu professionalisieren, wird der Blickpunkt auf die Laien- musiklehrkräfte gelegt. Der Verband Musikschulen im Kanton Zürich empfiehlt in diesem Zusammenhang, dass der Musikunterricht künftig durch diplomierte Musiklehrkräfte erfolgen soll (was heute bereits zu einem grossen Teil der Fall ist). Dass Laienlehrkräfte gefördert werden sollen und allenfalls wieder an die Musikschulen zurückkehren können, widerspricht den bisherigen Bemühungen. Wir begrüssen, dass der Bund die Laienverbände finanziell unter- stützt. Diese Unterstützung darf aber nicht die Grundausbildung an den Musikschulen benachteiligen oder die Ausbildung an den Musikhoch- schulen konkurrenzieren (Musiklehrpersonen werden heute gesamt- schweizerisch an den Musikhochschulen ausgebildet). Musikschulen Die Verpflichtung der Musikschulen zur Führung von «Schul- und Sozialtarifen» beurteilen wir grundsätzlich als sinnvoll. Wir lehnen jedoch ab, dass die Kantone diese Tarife für die Musikschulen festlegen sollen und diese Verpflichtung zudem im Bundesgesetz über die Kulturförde- rung festgeschrieben werden soll (vgl. Art. 12a KFG, S. 127). Im Kanton Zürich werden die Musikschulen von den Gemeinden geführt und auch zu einem wesentlichen Teil von ihnen finanziert. Folglich ist es auch Sache der Gemeinden, diese Tarife festzulegen. Grundsätzlich begrüssen wir, dass Schultarife bis zum Abschluss der Sekundarstufe II gelten sollen. Dies hat jedoch zur Folge, dass Gymna- siastinnen und Gymnasiasten sowie Lernende zu einem herabgesetzten Tarif die Musikschule bis zum Schul- bzw. Lehrabschluss besuchen kön-
nen, die Studierenden für den Besuch der Musikschule während des Studiums jedoch den «Erwachsenentarif» bezahlen müssten, obwohl sie sich auch noch in der Erstausbildung befinden. Diese Regelung lehnen daher ab. Musikhochschulen Die Verbesserung der Aufnahmechancen von Schweizer Nachwuchs- musikerinnen und -musikern erachten wir als sinnvoll, müssen sich doch Schweizerinnen und Schweizer bereits bei der Aufnahmeprüfung an eine Musikhochschule mit internationalen Konkurrentinnen und Konkurren- ten messen. Da die Förderung von Talenten in Musik, aber auch in ande- ren Kunstbereichen im Ausland grundsätzlich systematischer erfolgt, wird es für Schweizerinnen und Schweizer zunehmend schwieriger, sich bei den Aufnahmeprüfungen durchzusetzen. Dass der Bund gemeinsam mit den Kantonen hier nach Lösungsmöglichkeiten sucht, begrüssen wir ausdrücklich. Zu 2.2.6 Sprachen, Verständigung und Inlandaustausch Wir erachten diese Themen, die der zentralen Handlungsachse «gesell- schaftlicher Zusammenhalt» zuzuordnen sind, als sehr wichtig und be- fürworten das Engagement des Bundes zur Förderung der kulturellen Vielfalt und der Mehrsprachigkeit. Die Massnahmen zur Förderung des kulturellen Austauschs im Inland erachten wir als zielführend. Zu 2.3 Kulturarbeit im Ausland Die Absicht des Bundesrates, sich für eine Teilnahme der Schweiz an den Kulturprogrammen der EU (MEDIA und Kultur) ab 2015 einzuset- zen, unterstützen wir. Zudem begrüssen wir ausdrücklich die Idee, die Schweizerschulen im Ausland nicht nur als Institutionen der Bildung, sondern auch als Trägerinnen und Vermittlerinnen schweizerischer Kul- tur zu verankern. Die Massnahmen zur Verbreitung der Schweizer Kul- tur im Ausland durch Pro Helvetia sollten insbesondere mit den grösse- ren Schweizer Städten koordiniert werden, erscheinen im Weiteren aber als zielführend. Zu 2.4 Innovation 2.4.2 Neue kulturelle Tendenzen Wir begrüssen es, dass der Bund die als Pilotprojekt begonnene Zu- sammenarbeit zwischen Kulturförderung, Industrie und Wirtschaft in den Sparten Design und interaktive digitale Medien mit dem Ziel einer ko- ordinierten Innovations- und Start-up-Förderung ins ordentliche Port- folio der Pro Helvetia überführen will. Demgegenüber erachten wir die Rollenteilung der verschiedenen beteiligten Stellen, welche die geplante Stärkung der Sichtbarkeit und der Präsenz im In- und Ausland gewähr- leisten sollen, als zu wenig geklärt.
Reformationsjubiläum Abschliessend erlauben wir uns, darauf hinzuweisen, dass das Refor- mationsjubiläum in die massgebende Periode fällt. Wir verweisen hierzu auf die Stellungnahme der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich vom 26. August 2014, der wir uns anschliessen.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Direktion der Justiz und des Innern.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi