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Anfrage Jakob Schneebeli, Affoltern a.A., betreffend Beschilderung der Zufahrt zur Autobahn A4 in Affoltern a.A., Beantwortung

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 343/2009

Sitzung vom 27. Januar 2010

99. Anfrage (Beschilderung der Zufahrt zur Autobahn A4 in Affoltern a. A.) Kantonsrat Jakob Schneebeli, Affoltern a. A., hat am 9. November 2009 folgende Anfrage eingereicht: Am Freitag, 13. November 2009, findet die Verkehrsfreigabe der Autobahn A4 durch das Knonaueramt, im Beisein von u. a. Bundesrat Moritz Leuenberger und Regierungsrat Markus Kägi statt. Aus keiner Fahrtrichtung (Ausnahme aus Richtung Süd, Mettmenstetten) ist auf den Kantonsstrassen in der Umgebung von Affoltern a. A. die Zufahrt zur Autobahnauffahrt in Affoltern a. A. signalisiert. Der ortsunkundige Automobilist wird bei seiner Suche nach der Autobahnauffahrt durch keine Signalisation unterstützt. Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung der folgenden Fragen:

Erwägungen

1. Ist es üblich, bei der Eröffnung neuer Autobahnteilstrecken im Kan- ton Zürich auf die Beschilderung der Zufahrten in den anliegenden Ortschaften zu verzichten?

2. Wenn nein, handelt es sich im Fall von Affoltern a. A. um eine Aus- nahme?

3. Falls eine Beschilderung vorgesehen wird, per wann und auf welcher Route darf diese erwartet werden?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Jakob Schneebeli, Affoltern a. A., wird wie folgt beant- wortet: Zu Frage 1: Die für die Anordnung der Strassensignalisation zuständige Sicher- heitdsdirektion (Kantonspolizei / Verkehrstechnische Abteilung) befolgte den Grundsatz, gleichzeitig mit der Eröffnung eines neuen Autobahn- teilstückes die notwendigen Wegweiser zu den nächstgelegenen Auto- bahnanschlusswerken möglichst vollständig einzurichten. Ziel ist es, mit den in der Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) aufgeführten Wegweisern den Verkehrsteilnehmenden, vor

allem jenen auf den Hauptrouten, den kürzesten Weg zu den Autobahn- anschlusswerken anzuzeigen. Ebenso soll unerwünschter Schleichver- kehr möglichst vermieden werden. Im Knonaueramt wurden in der Realisierungsphase des Autobahn- projektes Wegweiser unter den Gesichtspunkten der Notwendigkeit (berechtigtes Informationsbedürfnis der Verkehrsteilnehmenden), der Verhältnismässigkeit (kein unnötiger Schilderwald), des Umweltschut- zes (wenn immer möglich die kürzeste Route) und der kommunalen Ansprüche (Vermeidung von Schleichverkehr durch Wohngebiete usw.) angebracht. Ob diese nun wie geplant im täglichen Betrieb allen An- sprüchen genügt, wird sich in nächster Zeit weisen. Offenkundige Män- gel oder Lücken sollen behoben werden. Zu Frage 2: In der näheren und weiteren Umgebung des Autobahnanschluss- werkes Affoltern a. A. wurden an den Schlüsselstellen der Hauptrouten Wegweiser mit dem Autobahnsymbol («Wegweiser zu den Autobahnen oder Autostrassen», Sign. Nr. 4.31, bzw. «Wegweiser in Tabellenform», Sign. Nr. 4.35) angebracht. Die Signale stehen seit spätestens 12. November 2009 auf den Ge- meindegebieten von Wettswil a. A. (Verzweigung Stallikerstrasse–Kirch- gasse), Stallikon (Reppischtalstrasse, Aumüli), Mettmenstetten (Ver- zweigung Zürichstrasse–Rossauerstrasse), Obfelden (Verzweigung Dorf- strasse–Muristrasse), Ottenbach (Muristrasse, vor dem lichtsignalgere- gelten Knoten im Dorfzentrum und ausgangs Dorf bei der Verzweigung Affolternstrasse–Muristrasse) und, wie in der Anfrage erwähnt, am Südrand von Affoltern a. A. (Verzweigung Zürichstrasse–Muristrasse). Die zuständigen Behörden im Kanton Aargau brachten in Muri, Birri und Merenschwand Wegweiser mit dem Autobahnsymbol an. In Affoltern a. A. selber wurde beim Kreisel Kronenplatz vorerst auf einen Wegweiser zur Autobahn verzichtet, weil die Verkehrstechnische Abteilung nach der Eröffnung der A4 zuerst aussagekräftige Erfahrun- gen mit dem Verkehrsaufkommen und der längerfristigen Verteilung der Verkehrsströme sammeln will. Grundsätzlich wäre die Verkehrsfüh- rung mit einer Autobahnwegweisung sowohl über die Untere Bahnhof- strasse als auch über den Strassenzug Zürichstrasse–Muristrasse bzw. Zürichstrasse–Büelstrasse zum Autobahnanschlusswerk möglich. Mit der Festlegung einer Route würde den davon betroffenen Anwohnerin- nen und Anwohnern Mehrverkehr zugemutet. Bei der Unteren Bahn- hofstrasse kämen im Bereiche des Bahnhofes Bedenken wegen der vie- len Fussgänger und allfälligen Behinderungen des Busverkehrs hinzu.

Bei der Zürichstrasse wäre ein Mehrverkehr mit den Zielen der flankie- renden Massnahmen und den geplanten Verbesserungen bei der Fuss- gängersicherheit nicht zu vereinbaren. Zu Frage 3: Aus den vorgenannten Gründen wird mit dem Routenentscheid in Affoltern a. A. noch zugewartet. Der Regierungsrat ist aber bereit, auf Antrag der Gemeinde Affoltern a. A. die notwendige Autobahn-Weg- weisung von Norden her Richtung Autobahneinfahrt anzuordnen. Die Festlegung der Route würde in Absprache mit der Gemeinde erfolgen. Die geplanten Wegweiser in Bonstetten, bei den Verzweigungen Isen- bachstrasse–Stationsstrasse und Zürcherstrasse–Stationsstrasse, konnten wegen Strassenbauarbeiten noch nicht angebracht werden. Sobald die Arbeiten beendet sind, erfolgt die Montage dieser zusätzlichen Weg- weiser.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungs- rates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber: Husi

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