Strassen, Zollikon, 347 Forchstrasse, Sanierung Lichtsignalanlagen, zusätzliche gebundene Ausgabe
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Oktober 2020
998. Strassen (Zollikon, 347 Forchstrasse, Sanierung Lichtsignal anlagen, zusätzliche Ausgaben)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit Beschluss Nr. 857/2014 bewilligte der Regierungsrat für die Sanie- rung der vier Lichtsignalanlagen (LSA) Nrn. 32, 110, 111 und 141 entlang der 347 Forchstrasse in der Gemeinde Zollikon eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 600 000. Die Forchbahn AG hat die Sanierung der Bahnüber- gänge und die Erstellung von neuen Bahnschranken in den Gemeinden Zollikon und Egg am 3. November 2014 in einem Plangenehmigungs- verfahren beim Bundesamt für Verkehr (BAV) zur Genehmigung ein- gereicht. Der Entscheid des BAV ist noch ausstehend. Gemäss diesem Projekt müssen die Bahnübergänge neu durch die Forchbahn AG mit Bahnschranken ausgerüstet werden. Dies führt bei der laufenden Sanie- rung der LSA Nrn. 32 und 141 aus nachfolgenden Gründen zu zusätzli- chen Kosten von Fr. 900 000: – Die Anpassung der LSA muss zusammen mit der Installation der Bahnschranken und dem zeitgleichen Umbau des Stellwerkes erfolgen. – Mit dem Umbau des Stellwerkes hat auch die Reduktion der Betriebs- spannung der LSA-Aussenanlage von 230 auf 40 Volt zu erfolgen. Glei- ches gilt auch für die bestehende Schnittstelle zwischen der Forchbahn und der LSA. – Die bestehenden LSA-Masten und -Rohranlagen können durch die Installation der Bahnschranken nicht mehr am vorgesehenen Stand- ort erstellt werden und sind neu zu projektieren. – Durch die Installation der Bahnschranken müssen die bestehenden LSA auf mehrere Bauphasen angepasst werden, womit Bauproviso- rien sowie eine Aktualisierung der bestehenden verkehrstechnischen Steuerung (Hardware und Software) notwendig werden. Im Zusammenhang mit dem Steuergerätestandort der LSA Nr. 110 musste ferner mit dem betroffenen Grundeigentümer ein Dienstbarkeits- vertrag geschlossen werden. Sämtliche Massnahmen erhöhen den Auf- wand des Planers sowie der ausführenden Unternehmen.
B. Zusätzliche Ausgaben Die vorliegend zu bewilligenden zusätzlichen Ausgaben gemäss Kos- tenvoranschlag vom 27. Juni 2018 ändern die Verteilung der Ausgaben wie folgt: Bewilligte Zusätzliche Gesamte Ausgaben Ausgaben Ausgabensumme in Franken in Franken in Franken Bauarbeiten und Lieferung 1 140 480 639 520 1 780 000 Technische Arbeiten 254 120 145 880 400 000 Unvorhergesehenes rund 15% 205 400 114 600 320 000 Total 1 600 000 900 000 2 500 000 Für die Mehrkosten ist gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Con- trolling und Rechnungslegung (LS 611) eine gebundene Ausgabe von Fr. 900 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staats- strassen Baulicher Unterhalt, der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Der Betrag ist mit einem Ausgabenanteil von Fr. 800 000 im Budgetent- wurf 2021 enthalten und im Übrigen im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Sanierung der Lichtsignalanlagen an der 347 Forchstrasse, Gemeinde Zollikon, wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 857/ 2014 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 900 000 zulasten der Er- folgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 2 500 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreis- indexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2013)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli