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Regeste:
- Ausführungen über die materiell-rechtlichen Ansprüche von Fahrenden in Bezug auf ihre Standplätze und deren Umsetzung im Kanton Graubünden (E. 6).
- Definition des Verwaltungsvertrags und des privatrechtlichen Mietvertrags. Prüfung der Abgrenzungstheorien zur Feststellung, ob es sich um einen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Mietvertrag handelt (E. 7 und E. 8).
- Qualifikation des vorliegenden Mietvertrages als privatrechtliches Rechtsverhältnis (E. 9).