AS 1998 2236
Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und Slowenien über Soziale Sicherheit
Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und Slowenien über Soziale Sicherheit
vom 18. März 1997
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. August 19961, beschliesst:
Art. 1
1 Das am 10. April 1996 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen
Eidgenossenschaft und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit wird ge- nehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, es zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 3. Dezember 1996 Ständerat, 18. März 1997 Die Präsidentin: Stamm Judith Der Präsident: Delalay Der Protokollführer: Anliker Der Sekretär: Lanz