AS 1999 1863
Briefwechsel vom 18. September 1997 zur Änderung des Abkommens vom 14. September 1950 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Österreichischen Bundesregierung betreffend zusätzliche Vereinbarungen über die Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger
Briefwechsel vom 18. September 1997 zur Änderung des Abkommens vom 14. September 1950 zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Österreichischen Bundesregierung betreffend zusätzliche Vereinbarungen über die Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger1
In Kraft getreten am 1. November 1997
Originaltext
Der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten Bern, 18. September 1997
Seiner Exzellenz Herrn Markus Lutterotti Botschafter der Republik Österreich in der Schweiz Bern
Sehr geehrter Herr Botschafter Ich habe die Ehre, den Empfang Ihres Schreibens vom 18. September 1997 folgen- den Inhaltes zu bestätigen: «Mit Bezug auf das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Schweizerischen Bundesrat, betreffend zusätzliche Vereinbarungen über die Niederlassungsverhältnisse der beiderseitigen Staatsbürger, vom 14. September 1950, beehrt sich die Österreichische Bundesregierung, die folgenden Änderungen vorzuschlagen:
1. Art. 1 erster Satz erhält folgende Fassung:
Österreichische Staatsbürger haben nach einem ununterbrochenen, ord- nungsgemässen Aufenthalt von fünf Jahren in der Schweiz Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung im Sinne des Art. 6 des schweize- rischen Bundesgesetzes vom 26. März 19312 über Aufenthalt und Niederlas- sung der Ausländer.
2. Art. 2 erster Satz erhält folgende Fassung:
Schweizerbürger geniessen in Österreich Niederlassungs- und Sichtver- merksfreiheit und haben nach einem ununterbrochenen, ordnungsgemässen Aufenthalt von fünf Jahren in Österreich Anspruch auf Ausstellung eines Befreiungsscheines im Sinne der jeweils geltenden Bestimmungen über die Beschäftigung von Ausländern.