AS 1999 3135
Mineralölsteuerverordnung
Mineralölsteuerverordnung (MinöStV)
Änderung vom 24. November 1999
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Mineralölsteuerverordnung vom 20. November 19961 wird wie folgt geändert:
Art. 33 Abs. 3bis 3bis Flugpetrol zum Betanken von ausländischen Luftfahrzeugen im Zusammenhang mit deren Wartung, Reparatur und Umbau in schweizerischen Werkstätten sowie mit dem anschliessenden Abflug ins Ausland ist steuerfrei. Flugpetrol, das zum Testen von Flugtriebwerken auf dem Prüfstand verwendet wird, wird steuerlich begünstigt; das Eidgenössische Finanzdepartement legt den Steuersatz fest.
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
24. November 1999 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Ruth Dreifuss
10666 Der Bundeskanzler: François Couchepin
1 SR 641.611
1999-5656 3135