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AS 2000 2667

Verordnung über die Gewährung von Zollbegünstigungen für landwirtschaftliche Rohstoffe im aktiven Veredlungsverkehr

Verordnung über die Gewährung von Zollbegünstigungen für landwirtschaftliche Rohstoffe im aktiven Veredlungsverkehr

Änderung vom 22. September 2000

Das Eidgenössische Finanzdepartement verordnet:

I Der Anhang zur Verordnung vom 19. Juni 19951 über die Gewährung von Zollbe- günstigungen für landwirtschaftliche Rohstoffe im aktiven Veredlungsverkehr erhält die Fassung gemäss Beilage.

II Diese Änderung tritt am 1. November 2000 in Kraft.

22. September 2000 Eidgenössisches Finanzdepartement: Kaspar Villiger

1 SR 631.149.3

2000-2037 2667

Gewährung von Zollbegünstigungen für landwirtschaftliche Rohstoffe im AS 2000 aktiven Veredlungsverkehr

Anhang

Verzeichnis der inländischen Waren im Sinne von Artikel 39 Absatz 2 ZV

Warenbezeichnung

Rohkaffe Fleisch für die Belieferung der Borddienst-Küchen von Fluggesellschaften Stotzen vom Rind (Eckstück, Unterspälte, Fisch [runder Mocken], Nuss) zur Her- stellung von Trockenfleisch Eier

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