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AS 2001 1828

Protokoll über die Verlängerung des Handelsabkommens zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Republik Kuba

Übersetzung1 Protokoll über die Verlängerung des Handelsabkommens zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Republik Kuba

Abgeschlossen am 6. Dezember 2000 In Kraft getreten am 1. Januar 2001

Die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und die Regierung der Republik Kuba, haben beschlossen, durch ihre bevollmächtigten Vertreter den am 30. März 19542 unterzeichneten Handelsvertrag, welcher erstmals durch das Protokoll vom 27. Dezember 1956 um drei Jahre und in der Folge jährlich verlängert wurde und welcher am 31. Dezember 2000 gemäss dem letzten Protokoll ausläuft, und vom Wunsch geleitet, die kommerziellen Beziehungen auf der eingespielten Basis der gegenseitigen Zufriedenheit um ein Jahr zu verlängern, das heisst bis zum 31. De- zember 2001 (vorausgesetzt, dass es nicht schon vor diesem Datum gemäss den Vorkehrungen Nr. 3 von Artikel VIII des Handelsabkommens vom 30. März 1954 beendet wird).

Aufgrund dessen unterschreiben die Unterzeichner, welche dazu von ihren respekti- ven Regierungen bevollmächtigt sind, dieses Verlängerungsprotokoll.

Geschehen in Havanna, am 6. Dezember 2000 in vier Exemplaren, wovon zwei in französischer und zwei in spanischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise verbindlich sind.

Für die Regierung Für die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: der Republik Kuba: Jean-Claude Richard Angel Dalmau Fernández

1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2001 1828).

2 SR 0.946.292.941

1828 2001-1002

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