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AS 2001 2739

Verordnung des BVET (1/01) über vorübergehende Massnahmen an der Grenze zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche

Verordnung des BVET (1/01) über vorübergehende Massnahmen an der Grenze zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche

Änderung vom 17. August 2001

Das Bundesamt für Veterinärwesen verordnet:

I Die Verordnung des BVET (1/01) vom 28. März 20011 über vorübergehende Mass- nahmen an der Grenze zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 1 Einleitungssatz

1 Die folgenden Erzeugnisse aus Grossbritannien müssen im Handelswarenverkehr

bei der Einfuhr grenztierärztlich kontrolliert werden: ...

Art. 3 Aufgehoben

Art. 4 Heu, Stroh, Mist, Gülle Die Einfuhr von Heu, Stroh, Mist und Gülle aus Grossbritannien bedarf einer Bewilligung des Bundesamtes für Veterinärwesen.

II Diese Änderung tritt am 26. August 2001 in Kraft.

17. August 2001 Bundesamt für Veterinärwesen Der Direktor: Ulrich Kihm

1 SR 916.443.47

2001-1675 2739

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