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AS 2001 3086

Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer

Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)

Änderung vom 22. Juni 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in den Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 20. November 20001 und in die Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Februar 20012, beschliesst:

I Das Mehrwertsteuergesetz vom 2. September 19993 wird wie folgt geändert:

Art. 18 Ziff. 25 Von der Steuer sind ausgenommen:

25. die Umsätze von Ausgleichskassen untereinander sowie die Umsätze aus

Aufgaben, die den Ausgleichskassen auf Grund des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 19464 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung oder den Familienausgleichskassen auf Grund des anwendbaren Rechts übertra- gen werden und die zur Sozialversicherung gehören oder der beruflichen und sozialen Vorsorge sowie der beruflichen Aus- und Weiterbildung die- nen.

II

1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

Nationalrat, 22. Juni 2001 Ständerat, 22. Juni 2001 Der Präsident: Peter Hess Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz