AS 2003 1006
Bundesbeschluss betreffend die Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Jugoslawien sowie Bosnien und Herzegowina
Bundesbeschluss betreffend die Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Jugoslawien sowie Bosnien und Herzegowina
vom 14. März 2002
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 9. Januar 20022 zur Aussenwirtschaftspolitik
2001 enthaltene Botschaft,
beschliesst:
Art. 1
1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:
a. Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Jugoslawien; b. Abkommen über Handel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und dem Ministerrat von Bosnien und Herzego- wina.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, diese Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 6. März 2002 Ständerat, 14. März 2002 Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Präsident: Anton Cottier Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz