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AS 2003 3521

Mineralölsteuerverordnung

Mineralölsteuerverordnung (MinöStV)

Änderung vom 27. August 2003

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Mineralölsteuerverordnung vom 20. November 19961 wird wie folgt geändert:

Art. 33 Abs. 1 Bst. b

1 Treibstoffe, die auf Zollflugplätzen nach Artikel 12 der Luftzollordnung vom

7. Juli 19502 zur Versorgung von Luftfahrzeugen im Linienverkehr getankt werden, sind steuerfrei, sofern sie verwendet werden: b. zu Flügen, die zwischen schweizerischen Flugplätzen durchgeführt werden und die den Anschluss an einen flugplanmässigen Flug aus oder nach dem Ausland ermöglichen;

II Diese Änderung tritt rückwirkend auf den 1. Juli 2003 in Kraft.

27. August 2003 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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