AS 2003 899
Bundesbeschluss über den Notenaustausch mit dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Gleichbehandlung in den Bereichen Zugang zum Treuhänderberuf und Förderung des Wohnungsbaus
Bundesbeschluss über den Notenaustausch mit dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Gleichbehandlung in den Bereichen Zugang zum Treuhänderberuf und Förderung des Wohnungsbaus
vom 14. März 2001
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 10. Januar 20012 zur Aussenwirtschaftspolitik
2000 enthaltene Botschaft,
beschliesst:
Art. 1
1 Der Notenaustausch vom 1./8. Februar 2000 zwischen der Schweizerischen Eidge-
nossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein betreffend die Gleichbehandlung in den Bereichen Zugang zum Treuhänderberuf und Förderung des Wohnungsbaus wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, den Notenaustausch zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Nationalrat, 7. März 2001 Ständerat, 14. März 2001 Der Präsident: Peter Hess Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz