AS 2004 2421
Zollabkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR
Zollabkommen vom 14. November 1975 über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Abkommen)
SR 0.631.252.512; AS 1978 1281
Änderung der Anlage 6 Vom Bundesrat genehmigt am 26. September 2003 In Kraft getreten für die Schweiz am 7. November 2003
Übersetzung1 Erläuterung 0.38.1 Erläuterung 0.38.1 wird gestrichen.
Erläuterung 2.2.1 b) neuer Buchstabe f) Folgender neuer Buchstabe wird eingefügt: f) Falls mehrere Zollverschlüsse notwendig sind, um die Si- cherheit des Zollverschlusses zu gewährleisten, ist die Anzahl dieser Verschlüsse in der Zulassungsbescheinigung (Anlage 4 zum TIR-Abkommen 1975) unter Ziffer 5 anzugeben. Der Zulassungsbescheinigung sind eine Zeichnung oder Fotos des Strassenfahrzeugs beizufügen, aus denen die genaue Lage der Zollverschlüsse ersichtlich ist.
1 Amtliche Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2004 2421).
2004-0058 2421
Abkommen TIR AS 2004