Lexipedia

AS 2004 3463

Bundesbeschluss zum Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (PIC-Konvention)

Bundesbeschluss zum Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (PIC-Konvention)

vom 26. September 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Oktober 20002, beschliesst:

Art. 1

1 Das Übereinkommen vom 10. September 1998 über das Verfahren der vorherigen

Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, es zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 12. Juni 2001 Ständerat, 26. September 2001 Der Präsident: Peter Hess Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Protokollführer: Ueli Anliker Der Sekretär: Christoph Lanz

Bundesbeschluss zum Übereinkommen über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (PIC-Konvention) | Lexipedia | Lexipedia