AS 2004 3527
Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV)
Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV)
Änderung vom 30. Juni 2004
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 19761 wird wie folgt geändert:
Art. 132 Gewichtskontrollen
1 Die Polizeiorgane können Motorfahrzeuge und Anhänger zum Wägen auf amt-
lichen Waagen umleiten.
2 Bei Gewichtsüberschreitungen, die nicht im Ordnungsbussenverfahren geahndet
werden können, ist das Entladen auf das zulässige Gewicht anzuordnen und zu überwachen.
3 Das ASTRA legt fest, welche Werte bei der Messung der Gewichte wegen der
Geräte- und Messunsicherheit abzuziehen sind.
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2005 in Kraft.
30. Juni 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 741.51
2004-0707 3527
Verkehrszulassungsverordnung AS 2004