AS 2004 5177
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Estland
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Estland
vom 9. Dezember 2002
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. September 20022, beschliesst:
Art. 1
1 Das am 11. Juni 2002 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen
Eidgenossenschaft und der Republik Estland zur Vermeidung der Doppelbesteue- rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird geneh- migt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 19. September 2002 Nationalrat, 9. Dezember 2002 Der Präsident: Anton Cottier Der Präsident: Yves Christen Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Christophe Thomann