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AS 2004 655

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)

Änderung vom 14. Januar 2004

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 19. Juni 19951 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge wird wie folgt geändert:

Art. 33 Abs. 2 Bst. d

2 Es gelten folgende Prüfungsintervalle:

d. bei einem Halter- oder Halterinnenwechsel sind Fahrzeuge nach den Buchstaben b und c zu prüfen, wenn die letzte Prü- fung mehr als ein Jahr und die erste Inverkehrsetzung mehr als zehn Jahre zurückliegt.

II Diese Änderung tritt am 1. März 2004 in Kraft.

14. Januar 2004 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Joseph Deiss Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber Hotz

1 SR 741.41

2003-2419 655

Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge AS 2004

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