AS 2004 779
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Islamischen Republik Iran
Bundesbeschluss über ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Islamischen Republik Iran
vom 15. September 2003
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. Februar 20032, beschliesst:
Art. 1
1 Das am 27. Oktober 2002 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Schweizeri-
schen Bundesrat und der Regierung der Islamischen Republik Iran zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 2. Juni 2003 Nationalrat 15. September 2003 Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Präsident: Yves Christen Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Christophe Thomann