AS 2005 4815
Verordnung über den Abzug von Berufskosten der unselbstständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer
Verordnung über den Abzug von Berufskosten der unselbstständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer
Änderung vom 23. September 2005
Das Eidgenössische Finanzdepartement verordnet:
I Der Anhang der Verordnung vom 10. Februar 19931 über den Abzug von Berufs- kosten der unselbstständigen Erwerbstätigkeit bei der direkten Bundessteuer wird gemäss Beilage geändert.
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
23. September 2005 Eidgenössisches Finanzdepartement: Hans-Rudolf Merz
1 SR 642.118.1
2005-2260 4815
Abzug von Berufskosten der unselbstständigen Erwerbstätigkeit AS 2005 bei der direkten Bundessteuer
Anhang (Art. 3)
Die Pauschalansätze nach Artikel 3 betragen für das Bemessungsjahr 2006: ...