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AS 2005 763

Abkommen über die dritte Änderung des Abkommens über die Einrichtung und den Betrieb des Zentrums für Entwicklung der internationalen Migrationspolitik (ICMPD)

Übersetzung1

Abkommen über die dritte Änderung des Abkommens über die Einrichtung und den Betrieb des Zentrums für Entwicklung der internationalen Migrationspolitik (ICMPD)

Abgeschlossen am 25. Juni 2003 In Kraft getreten für die Schweiz am 30. April 2004

Die Unterzeichner dieses Abkommens, Mitgliedsstaaten des ICMPD, nachstehend die «Vertragsparteien» genannt, haben; In Würdigung der Massnahmen und Aktionen des ICMPD – zur Förderung der Entwicklung innovativer, umfassender und international harmonisierter Lösungen für Migrationsherausforderungen im Rahmen anerkannter Rechtsprinzipien; – zur Identifizierung und Weiterentwicklung optimaler Methoden und Stan- dards zwecks Verbesserung der Wirksamkeit und Effizienz des Migrations- Managements von Staaten; – zur Verbesserung und Erleichterung regionaler und internationaler Zusam- menarbeit auf dem Gebiet der Migrations-Politik und des Migrations- Managements, einschliesslich Kontakte und Dialoge zwischen Herkunfts-, Durchbeförderungs- und Bestimmungsländern; – zur Förderung und Entwicklung von Strategien zur Bekämpfung und Redu- zierung illegaler Migration und Einschleusung von Menschen sowie des Menschenhandels; – zur Erleichterung der Einrichtung nachhaltiger und umfassender Systeme für geordnete Migration und – zur Erleichterung des Informationsaustauschs bezüglich migrationsrelevan- ter Daten einschliesslich Informationen über Herkunftsländer; In Anerkennung dessen, dass das Abkommen über die Einrichtung und den Betrieb des internationalen Zentrums für migrationspolitische Entwicklung (ICMPD) vom 1. Juni 19932, in seiner am 27. März 1996 und am 26. April 1996 geänderten und verlängerten Version, am 30. April 2004 ablaufen wird; In Kenntnisnahme dessen, dass eine Reihe von Staaten ihre Beitrittsabsicht zu diesem Abkommen erklärt haben; In Kenntnis dessen, dass diese Staaten an der Fortführung und Weiterbetreibung des ICMPD interessiert sind;

1 Übersetzung des englischen Originaltextes.

2 SR 0.142.36

2003-0236 763

Einrichtung und Betrieb des Zentrums für Entwicklung AS 2005 der internationalen Migrationspolitik. Dritte Änd. des Abk.

Sowie in der Überzeugung, dass das ICMPD seine Aktivitäten fortsetzen solle und dass es deshalb wünschenswert sei, das Abkommen auf eine langfristige Grundlage zu stellen; folgendes vereinbart:

Art. 1 Das Abkommen über die Einrichtung und den Betrieb des internationalen Zentrums für migrationspolitische Entwicklung (ICMPD) vom 1. Juni 1993, in seiner am 27. März 1996 und am 26. April 1996 geänderten und verlängerten Version, wird wie folgt geändert: 1. Artikel 8, Absatz 2, lautet wie folgt: «Eine Bedingung für den Beitritt weite- rer Mitglieder zu diesem Abkommen ist gegenseitiges Vertrauen und gemeinsames Interesse»;

2. Artikel 11 wird gestrichen;

3. Artikel 12 wird Artikel 11, und Artikel 13 wird Artikel 12.

Art. 2 Dieses Abkommen liegt bis zum 31. März 2004 zur Unterzeichnung durch Mit- gliedsstaaten des ICMPD auf. Am 30. April 2004 tritt es für diejenigen Vertragspar- teien in Kraft, die dem österreichischen Aussenministerium bis zu diesem Datum mitgeteilt haben werden, dass die Bedingungen ihres Verfassungsrechts für das Inkrafttreten dieses Abkommens erfüllt sind. Für Unterzeichner, die diese Mitteilung nach dem 30. April 2004 übermitteln, tritt das Abkommen ebenfalls zu diesem Datum rückwirkend in Kraft.

Ausgefertigt in Rhodos, am 25. Juni 2003 in einer Urschrift in englischer Sprache.

(Es folgen die Unterschriften)

Einrichtung und Betrieb des Zentrums für Entwicklung AS 2005 der internationalen Migrationspolitik. Dritte Änd. des Abk.

Geltungsbereich des Abkommens am 13. Dezember 2004 Vertragsstaaten Ratifikation In-Kraft-Treten

Bulgarien 29. April 2004 30. April 2004 Kroatien 14. September 2004 30. April 2004 Österreich 30. März 2004 30. April 2004 Polen 6. Dezember 2004 30. April 2004 Schweden 1. Oktober 2003 30. April 2004 Schweiz 12. November 2004 30. April 2004 Slowenien 7. Dezember 2004 30. April 2004 Tschechische Republik 21. April 2004 30. April 2004 Ungarn 24. Juni 2004 30. April 2004

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