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AS 2006 5249

Verordnung über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS-Abgeltungsverordnung)

Verordnung über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS-Abgeltungsverordnung)

Änderung vom 8. Dezember 2006

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 1. Dezember 19991 über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS-Abgeltungsverordnung) wird wie folgt geändert:

Art. 4a Interkantonale Polizeieinsätze zu Gunsten des Bundes

1 Bei interkantonalen Polizeieinsätzen zu Gunsten des Bundes werden die Kantone,

die Polizeikräfte zur Verfügung stellen, mit einer Tagespauschale von 600 Franken pro eingesetzte Person entschädigt. Der angebrochene Tag wird voll vergütet. Spe- sen werden separat entschädigt. 2 Auf Pikett gesetzte Einsatzkräfte werden mit einer Tagespauschale von 200 Fran- ken pro Person und angebrochenem Tag entschädigt.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

8. Dezember 2006 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 120.6

2006-2755 5249

BWIS-Abgeltungsverordnung AS 2006

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