AS 2007 2885
Verordnung über die Änderung des Zolltarifs in Anhang 1 des Zolltarifgesetzes und über die Anpassung einer Verordnung im Zusammenhang mit dieser Änderung
Verordnung über die Änderung des Zolltarifs in Anhang 1 des Zolltarifgesetzes und über die Anpassung einer Verordnung im Zusammenhang mit dieser Änderung
vom 8. Juni 2007
Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 9a des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 19861, verordnet:
Art. 1 Änderung des Zolltarifs Anhang 1 des Zolltarifgesetzes vom 9. Oktober 1986 wird gemäss Beilage geändert.
Art. 2 Änderung bisherigen Rechts Der Anhang der Taraverordnung vom 4. November 19872 wird wie folgt geändert: Tarif-Nrn. 2849.9000/2852.0000 ersetzen durch 2849.9010/2852.0090; Tarif-Nr. 2913.0000 ersetzen durch 2913.0010/0090.
Art. 3 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2007 in Kraft.
8. Juni 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
2007-0930 2885
Änderung des Zolltarifs in Anhang 1 des Zolltarifgesetzes und AS 2007 Anpassung einer Verordnung im Zusammenhang mit dieser Änderung
Beilage3 (Art. 1)
3 Der Generaltarif wird nach Art. 5 Abs. 1 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512) in der Amtlichen Sammlung nicht veröffentlicht. Die Verordnung mit dem Text dieser Änderungen kann bei der Oberzolldirektion, 3003 Bern, eingesehen werden. Ausserdem werden die Änderungen in den Generaltarif aufgenommen, der im Internet unter www.ezv.admin.ch publiziert wird. Sie werden ebenfalls in den gestützt auf Art. 15 Abs. 2 des Zolltarifgesetzes vom 9. Okt. 1986 herausgegebenen Zolltarif über- nommen, der im Internet unter www.tares.ch konsultiert werden kann.