AS 2007 3631
Verordnung über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsangehörige
Verordnung über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsangehörige
Änderung vom 4. Juli 2007
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 3. Juli 20021 über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsangehörige wird wie folgt geändert:
Art. 13 Abs. 2
2 Die Geltungsdauer dieser Verordnung wird bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.
II Diese Änderung tritt am 1. September 2007 in Kraft.
4. Juli 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
1 SR 191.2
2007-1052 3631
Finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende AS 2007 Schweizer Staatsangehörige