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AS 2007 3631

Verordnung über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsangehörige

Verordnung über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsangehörige

Änderung vom 4. Juli 2007

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 3. Juli 20021 über die finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende Schweizer Staatsangehörige wird wie folgt geändert:

Art. 13 Abs. 2

2 Die Geltungsdauer dieser Verordnung wird bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.

II Diese Änderung tritt am 1. September 2007 in Kraft.

4. Juli 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 191.2

2007-1052 3631

Finanzielle Hilfe an vorübergehend im Ausland weilende AS 2007 Schweizer Staatsangehörige

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