AS 2007 3735
Briefwechsel vom 2./11. Oktober 2006 zwischen der Schweiz und der Europäischen Organisation für Kernphysikalische Forschung zur Ergänzung des Briefwechsels vom 1./23. November 2004 über die Eröffnung eines Tors zum Gelände der Organisation auf französischem Hoheitsgebiet
Briefwechsel vom 2. /11. Oktober 2006 zwischen der Schweiz und der Europäischen Organisation für Kernphysikalische Forschung zur Ergänzung des Briefwechsels vom 1./23. November 2004 über die Eröffnung eines Tors zum Gelände der Organisation auf französischem Hoheitsgebiet
In Kraft getreten am 11. Oktober 2006
Übersetzung1
Robert Aymar Genf, 11. Oktober 2006 Generaldirektor CERN Genf
Frau Micheline Calmy-Rey Bundesrätin Eidgenössisches Departements für auswärtige Angelegenheiten Bern
Sehr geehrte Frau Bundesrätin Ich beehre mich den Empfang Ihres Briefes vom 2. Oktober 2006, betreffend die Lockerung der Bedingungen für den Zugang zum Gelände des CERN durch das im Jahre 2004 auf französischem Hoheitsgebiet errichtete Tor, zu bestätigen, der wie folgt lautet: «Die Arbeiten für die Erneuerung einer Piste am internationalen Flughafen Genf, für die umfassende Sanierung des entsprechenden Tunnels und für den Bau der Stras- senbahn zwischen den Gemeinden Genf und Meyrin werden den Strassenverkehr auf beiden Seiten des Grenzübergangs von Meyrin erheblich beeinträchtigen. Im Bewusstsein darüber haben sich der Schweizerische Bundesrat und die Regierung der Französischen Republik über die vorübergehende Lockerung der Bedingungen für den Zugang zum Gelände des CERN durch das im Jahre 2004 auf französischem Hoheitsgebiet errichtete Tor verständigt, so dass eine grössere Anzahl von Personen, die auf dem Gelände des CERN arbeiten, das genannte Tor zu den gleichen Bedin- gungen wie die Beamten dieser Organisation wird benutzen können. Diese Situation wird im Briefwechsel vom 19. September/2. Oktober 20062 zwi- schen der Schweiz und Frankreich zur Ergänzung des Briefwechsels vom 26. Oktober/1. November 20043 geregelt, der seinerseits den Briefwechsel vom
1 Übersetzung des französischen Originaltextes (RO 2007 3735).
2 SR 0.192.122.423.1; AS 2007 3731 3 SR 0.192.122.423.1; AS 2006 1845
2007-0898 3735
Eröffnung eines Tors zum Gelände auf französischem Hoheitsgebiet. AS 2007 Briefwechsel mit dem CERN
18. Juni/5. Juli 19734 zwecks Anwendung des Abkommens vom 13. September
19655 zwischen denselben Vertragsparteien ergänzt. In diesem neuen Briefwechsel
haben die beiden Regierungen beschlossen, dass angesichts der besonderen Umstän- de, die im Zutrittsgelände zum CERN erhebliche Verkehrsbehinderungen nach sich ziehen, auch das wissenschaftliche und technische Personal der Organisation sowie die Angestellten der Unternehmen, die auf dem Gelände der Organisation arbeiten, bis zum Abschluss der erwähnten Bauarbeiten das auf französischem Hoheitsgebiet gelegene Tor vorübergehend ebenfalls benutzen dürfen. Ich beehre mich deshalb, Ihnen mitzuteilen, dass der Schweizerische Bundesrat gemäss dem Abkommen zwischen den französischen und den schweizerischen Behörden und unter Berücksichtigung des Abkommens vom 11. Juni 19556 zwi- schen dem Schweizerischen Bundesrat und der Europäischen Organisation für Kernphysikalische Forschung zur Festlegung des rechtlichen Statuts dieser Organi- sation in der Schweiz vorschlägt, Absatz 2 Buchstabe a) des Briefwechsels vom 1./23. November 20047 wie folgt zu ergänzen:
2. Personenverkehr
a) Die Benutzung des Tors ist Beamten auf dem Weg von und zu ihrem Arbeitsort vorbehalten. Ausserdem dürfen auch das wissenschaftliche und technische Personal der Organisation sowie die Angestellten der Unterneh- men, die auf dem Gelände der Organisation arbeiten, das Tor zu denselben Bedingungen wie die Beamten der Organisation unbefristet benutzen, bis die Erneuerungsarbeiten am internationalen Flughafen Genf und die Arbeiten für den Bau der Strassenbahn zwischen Genf und Meyrin abgeschlossen sind. Zur Entlastung der Route de Meyrin im Bereich des Zollpostens wird das Tor an Werktagen von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 9.30 Uhr und von 16.30 Uhr bis 18.30 Uhr geöffnet. Diese Öffnungszeiten können nach Absprache mit den örtlichen Behörden angepasst werden. Ausserhalb dieser Zeiten bleibt das Tor geschlossen, so dass keine Personen und Fahr- zeuge den Durchgang benutzen können. Die erwähnten Personen müssen für die Benutzung des Tors über eine CERN-Karte verfügen, die belegt, dass sie Beamte beziehungsweise Ange- hörige des wissenschaftlichen und technischen Personals der Organisation oder Angestellte der Unternehmen sind, die auf dem Gelände der Organisa- tion arbeiten, und berechtigt sind, das Tor zu benutzen. Sie müssen die nöti- gen Ausweise für den Grenzübertritt vorweisen können; dabei wird voraus- gesetzt, dass sie keinerlei Gegenstände oder Waren mit sich führen, die beim Zoll deklariert werden müssen. Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob Sie mit den oben erwähnten Bedingungen einver- standen sind. In diesem Fall bilden dieser Brief und Ihre Antwort ein Abkommen mittels Briefwechsels. Dieses tritt am Tag Ihrer Antwort in Kraft und endet, sobald
4 SR 0.192.122.423.1; AS 1974 181 5 SR 0.192.122.423 6 SR 0.192.122.42 7 SR 0.192.122.426; AS 2006 1849
Eröffnung eines Tors zum Gelände auf französischem Hoheitsgebiet. AS 2007 Briefwechsel mit dem CERN
die Bauarbeiten zur Erneuerung einer Piste und eines Tunnels am internationalen Flughafen Genf sowie für den Bau der Strassenbahn zwischen Genf und Meyrin abgeschlossen sind. Das CERN wird dem Eidgenössischen Departement für auswär- tige Angelegenheiten das Datum des Abschlusses der Bauarbeiten mitteilen, sobald es sich mit den zuständigen Genfer Behörden darüber verständigt haben wird. Jede Partei kann das Abkommen jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten schriftlich kündigen, obwohl es sich um ein befristetes Abkommen handelt.» Ich beehre mich, Ihnen mitzuteilen, dass diese Vorschläge die volle Zustimmung der Organisation haben, und spreche Ihnen meinen Dank dafür aus.
Genehmigen Sie, sehr geehrte Frau Bundesrätin, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
Robert Aymar
Eröffnung eines Tors zum Gelände auf französischem Hoheitsgebiet. AS 2007 Briefwechsel mit dem CERN