AS 2007 3859
Beschluss Nr. 6/2005 des Gemischten Ausschusses EG-EFTA «gemeinsames Versandverfahren» zur Änderung des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren
Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren Beschluss Nr. 6/2005 des Gemischten Ausschusses EG-EFTA zur Änderung der Anlagen I, II und III des Übereinkommens
Angenommen am 4. Oktober 2005 In Kraft getreten für die Schweiz am 1. Januar 2006
Originaltext
Der Gemischte Ausschuss, gestützt auf das Übereinkommen vom 20. Mai 19871 über ein gemeinsames Ver- sandverfahren, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Rumänien tritt dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren bei. (2) Die rumänische Übersetzung der in dem Übereinkommen verwendeten sprach- lichen Hinweise muss an der entsprechenden Stelle des Übereinkommens eingefügt werden. (3) Die Anwendbarkeit dieses Beschlusses ist an das Datum des Beitritts Rumä- niens zu dem Übereinkommen vom 20. Mai 1987 geknüpft. (4) Damit Vordrucke für die Sicherheitsleistung, die nach den Vorgaben gedruckt wurden, die vor dem Datum des Beitritts Rumäniens zum Übereinkommen galten, sollte eine Übergangszeit vorgesehen werden, in der diese Vordrucke mit gewissen Anpassungen aufgebraucht werden können. (5) Das Übereinkommen sollte daher entsprechend geändert werden, beschliesst:
1 SR 0.631.242.04 Das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren umfasste ursprünglich folgende Vertragsparteien: Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Republik Österreich, Republik Finnland, Republik Island, Königreich Norwegen, König- reich Schweden und Schweizerische Eidgenossenschaft. Die Republik Österreich, die Republik Finnland und das Königreich Schweden sind am 1. Januar 1995 den Europäischen Gemeinschaften beigetreten und sind seither nicht mehr selbständige Vertragsparteien des Übereinkommens. Die Republik Polen, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik und die Republik Ungarn sind dem Übereinkommen am 1. Juli 1996 beigetreten. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union, sind diese vier Länder seit dem 1. Mai 2004 nicht mehr selbständige Vertragsparteien des Übereinkommens.
2006-2294 3859
Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 6/2005 AS 2007
Art. 1 Das Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren wird wie folgt geän- dert:
1. Die Anlage I wird gemäss Anhang A dieses Beschlusses geändert.
2. Die Anlage II wird gemäss Anhang B dieses Beschlusses geändert.
3. Die Anlage III wird gemäss Anhang C dieses Beschlusses geändert.
Art. 2
1. Dieser Beschluss gilt ab 1. Januar 2006.
2. Die in den Anhängen B1, B2, B4, B5 und B6 der Anlage III aufgeführten Vor-
drucke können bis höchstens zum 31. Dezember 2006 weiter verwendet werden, sofern die notwendigen geographischen Änderungen sowie die Änderungen hin- sichtlich eines Wahldomizils bzw. eines Zustellungsbevollmächtigten entsprechend vorgenommen werden.
Geschehen zu Basel, den 4. Oktober 2005
Für den Gemischten Ausschuss Der Vorsitzende: Rudolf Dietrich
Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 6/2005 AS 2007
Anhang A
Anlage I wird wie folgt geändert: In Artikel 14 Absatz 3 zweiter Unterabsatz wird der folgende Text als letzter Ge- dankenstrich angefügt: – «RO Validitate limitată»
In Artikel 28 Absatz 7 zweiter Unterabsatz wird der folgende Text als letzter Ge- dankenstrich angefügt: – «RO Dispensa»
Artikel 34 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt: – «RO Probă alternativă»
b) In Absatz 4 Unterabsatz 2 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt: – «RO Diferenţe: mărfuri prezentate la biroul vamal …… (nume şi ţara)»
c) In Absatz 5 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt: – «RO Ieşire din ……… supusă restricţiilor sau impozitelor prin Reglemen- tarea/Directiva/Decizia nr ……» In Artikel 64 Absatz 2 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt: – «RO Dispensa de la itinerariul obligatoriu»
In Artikel 69 Absatz 1 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt: – «RO Expeditor agreat»
In Artikel 70 Absatz 2 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt: – «RO Dispensa de semnătură»
Anhang IV wird wie folgt geändert: a) In Punkt 2.8 erster Gedankenstrich wird der folgende Text als letzter Gedan- kenstrich angefügt: – «RO GARANTIE GLOBALĂ INTERZISA»
b) In Punkt 4.3 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt: – «RO UTILIZARE NELIMITATĂ»
Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 6/2005 AS 2007
Anhang B
Anlage II wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 4 Absatz 2 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt: – «RO Eliberat ulterior»
2. In Artikel 16 Absatz 2 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich ange- fügt: – «RO Expeditor agreat»
3. In Artikel 17 Absatz 2 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich ange- fügt: – «RO Dispensa de semnătură»
Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 6/2005 AS 2007
Anhang C
Anlage III wird wie folgt geändert:
1. In Anhang A7 Teil II wird Abschnitt I wie folgt geändert:
a) Unter Feld 2 wird der folgende Text in Absatz 3 als letzter Gedankenstrich angefügt: – «RO Diverşi»
b) Unter Feld 31 wird der folgende Text in Absatz 1 als letzter Gedankenstrich angefügt: – «RO Vrac»
c) Unter Feld 40 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt: – «RO Diverşi»
2. In Anhang A8 wird Teil B wie folgt geändert:
a) Unter Feld 2 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt: – «RO Diverşi»
b) Unter Feld 14 wird der folgende Text in Absatz 1 als letzter Gedankenstrich angefügt: – «RO Expeditor»
c) Unter Feld 31 wird der folgende Text in Absatz 1 als letzter Gedankenstrich angefügt: – «RO Vrac»
3. In Anhang A9 wird in der Liste der zu verwendenden Codes unter Feld 51 der
folgende Text in der vorletzten Zeile eingefügt: «Rumänien RO»
Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 6/2005 AS 2007
4. Anhang B1 erhält die folgende Fassung:
«Anhang B 1
Gemeinsames/Gemeinschaftliches Versandverfahren
Bürgschaftsurkunde Einzelsicherheit I. Bürgschaftserklärung 1. Der (die) Unterzeichnete2 ........................................................................................ mit Wohnsitz (Sitz) in3 ................................................................................................. leistet hiermit bei der Stelle der Bürgschaftsleistung ................................................... bis zum Höchstbetrag von ............................................................................................. selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Gemeinschaft, beste- hend aus dem Königreich Belgien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italie- nischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litau- en, dem Grossherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Gross- britannien und Nordirland sowie gegenüber der Republik Island, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Andorra und der Republik San Marino4 für die Beträge, die der Hauptverpflichtete5 . den genannten Ländern an Zöllen und anderen Abgaben sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch der Kosten und der Zuschläge für die nachstehend bezeichneten Waren, die in das gemeinschaftliche/gemeinsame Ver- sandverfahren bei der Abgangsstelle ............................................................................ ....................................................................................................................................... ....................................................................................................................................... ....................................................................................................................................... zu der Bestimmungsstelle .............................................................................................
2 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung.
3 Vollständige Anschrift.
4 Der Name der Vertragspartei(en) oder der Staaten (Andorra und San Marino), deren Gebiet nicht berührt wird, ist zu streichen. Bezugnahmen auf das Fürstentum Andorra oder die Republik San Marino gelten nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren.
5 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des
Hauptverpflichteten.
Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 6/2005 AS 2007
überführt werden, mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bussgeldern schuldet oder schulden wird. Warenbezeichnung: ...................................................................................................... ....................................................................................................................................... 2. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Absatz 1 genannten Staaten die geforderten Beträge ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie) oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zustän- digen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, dass das Verfahren beendet wurde. Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des (der) Beteiligten die Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Auf- forderung, innerhalb welcher der (die) Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist erge- benden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entsprechen, der hierfür auf dem jeweiligen einzelstaatlichen Geld- und Kapital- markt gefordert wird.
3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Zollstelle der
Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der (die) Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der Schuld, die im Verlauf des gemeinschaftlichen/gemeinsamen Ver- sandverfahrens im Rahmen dieser Verpflichtung entstanden ist, wenn dieses Verfah- ren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung der Bürgschaftsur- kunde begonnen hat; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.
4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der (die) Unterzeichnete ein Wahl-
domizil6 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:
Land Name und Vorname oder Firma und vollständige Anschrift
............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... ..................................................................................
6 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die in Punkt 4 Unterabsätze 2 und 4 vorgesehenen Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Zustellungsbevollmächtigten befindet.
Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 6/2005 AS 2007
Der (die) Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmass- nahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem Wahldomizil schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn (sie) verbindlich sind. Der (die) Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahl- domizile an. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Stelle der Bürgschaftsleistung zu ändern. (Ort) ....................................................... , den .........................................................
(Unterschrift)7 ...............................................................................................................
II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung Stelle der Bürgschaftsleistung ...................................................................................... Bürgschaftserklärung angenommen am ............................ für das gemeinschaftliche/ gemeinsame Versandverfahren mit der Versandanmeldung Nr. .................................. vom ............................................. 8.
(Stempel und Unterschrift) .........................................................................................»
7 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: «Für die Übernahme der Bürgschaft in Höhe von ………», wobei er den Betrag in Worten anzugeben hat.
8 Von der Abgangsstelle auszufüllen.
Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 6/2005 AS 2007
5. Anhang B2 erhält die folgende Fassung:
«Anhang B 2
Gemeinsames/Gemeinschaftliches Versandverfahren
Bürgschaftsurkunde Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln I. Bürgschaftserklärung 1. Der (die) Unterzeichnete9 ........................................................................................ mit Wohnsitz (Sitz) in10 ................................................................................................ leistet hiermit bei der Stelle der Bürgschaftsleistung ................................................... selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Gemeinschaft, beste- hend aus dem Königreich Belgien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italie- nischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litau- en, dem Grossherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Gross- britannien und Nordirland sowie gegenüber der Republik Island, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Andorra11 und der Republik San Marino12 ................................................................... ....................................................................................................................................... für die Beträge, die der Hauptverpflichtete den genannten Ländern an Zöllen und sonstigen Abgaben für die in das gemeinschaftliche/gemeinsame Versandverfahren überführten Waren sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch der Kosten und der Zuschläge – mit Ausnahme von Geldstrafen oder Bussgel- dern – schuldet oder schulden wird, für die der (die) Unterzeichnete durch Aus- stellung von Sicherheitstiteln eine Bürgschaft bis zu einem Höchstbetrag von 7000 EUR je Sicherheitstitel übernommen hat. 2. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Punkt 1 genannten Staaten die geforderten Beträge bis zu dem angeführten Höchst- betrag von 7000 EUR je Sicherheitstitel ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie)
9 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung.
10 Vollständige Anschrift.
11 Nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren.
12 Nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren.
Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 6/2005 AS 2007
oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zuständigen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, dass das betreffende Verfahren beendet wurde. Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des (der) Beteiligten die Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Auf- forderung, innerhalb welcher der (die) Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist erge- benden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entsprechen, der hierfür auf dem jeweiligen einzelstaatlichen Geld- und Kapital- markt gefordert wird.
3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Zollstelle der
Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der (die) Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der aufgrund von gemeinschaftlichen/gemeinsamen Versandverfahren im Rahmen dieser Verpflichtung entstandenen Schuld, wenn diese Verfahren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung begonnen haben; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.
4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der (die) Unterzeichnete ein Wahl-
domizil13 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:
Land Name und Vorname oder Firma und vollständige Anschrift
............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... ..................................................................................
Der (die) Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmass- nahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem Wahldomizil schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn (sie) verbindlich sind. Der (die) Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahl- domizile an.
13 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die in Punkt 4 Unterabsätze 2 und 4 vorgesehenen Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Zustellungsbevollmächtigten befindet.
Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 6/2005 AS 2007
Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Stelle der Bürgschaftsleistung zu ändern.
(Ort) ....................................................... , den ..........................................................
(Unterschrift)14 .............................................................................................................
II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung
Stelle der Bürgschaftsleistung ...................................................................................... Bürgschaftserklärung angenommen am .......................................................................
(Stempel und Unterschrift) .........................................................................................»
14 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: «Für die Übernahme der Bürgschaft».
Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 6/2005 AS 2007
6. Anhang B4 erhält die folgende Fassung:
«Anhang B 4
Gemeinsames/Gemeinschaftliches Versandverfahren
Bürgschaftsurkunde Gesamtbürgschaft I. Bürgschaftserklärung 1. Der (die) Unterzeichnete15 ....................................................................................... mit Wohnsitz (Sitz) in16 ................................................................................................ leistet hiermit bei der Stelle der Bürgschaftsleistung ................................................... bis zum Höchstbetrag von ............................................................................................. der 100 %/50 %/30 %17 des Referenzbetrags entspricht .............................................. selbstschuldnerische Bürgschaft gegenüber der Europäischen Gemeinschaft, beste- hend aus dem Königreich Belgien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, Irland, der Italie- nischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litau- en, dem Grossherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Gross- britannien und Nordirland sowie gegenüber der Republik Island, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Fürstentum Andorra und der Republik San Marino18 für die Beträge, die der Hauptverpflichte- te19 ................................................................................................................................. ....................................................................................................................................... den genannten Ländern an Zöllen und anderen Abgaben für die in das gemeinschaft- liche/gemeinsame Versandverfahren überführten Waren – mit Ausnahme von Geld- strafen oder Bussgeldern – schuldet oder schulden wird, und zwar sowohl bezüglich der Haupt- und Nebenverbindlichkeiten als auch der Kosten und der Zuschläge.
15 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung.
16 Vollständige Anschrift.
17 Nichtzutreffendes streichen.
18 Der Name der Vertragspartei(en) oder der Staaten (Andorra und San Marino), deren Gebiet nicht berührt wird, ist zu streichen. Bezugnahmen auf das Fürstentum Andorra oder die Republik San Marino gelten nur für Beförderungen im gemeinschaftlichen Versandverfahren.
19 Name und Vorname oder Firmenbezeichnung und vollständige Anschrift des
Hauptverpflichteten.
Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 6/2005 AS 2007
2. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, binnen einer Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Aufforderung durch die zuständigen Behörden der in Punkt 1 genannten Länder die geforderten Beträge bis zu dem angeführten Höchst- betrag ohne Aufschub zu zahlen, sofern er (sie) oder ein anderer Beteiligter vor Ablauf dieser Frist nicht den zuständigen Behörden gegenüber nachgewiesen hat, dass das betreffende Verfahren ordnungsgemäss beendet wurde. Die zuständigen Behörden können aus für stichhaltig erachteten Gründen auf Antrag des (der) Beteiligten die Frist von dreissig Tagen nach der ersten schriftlichen Auf- forderung, innerhalb welcher der (die) Unterzeichnete die geforderten Beträge zu zahlen hat, verlängern. Die sich aus der Gewährung dieser zusätzlichen Frist erge- benden Kosten, insbesondere die Zinsen, sind so zu berechnen, dass sie dem Betrag entsprechen, der hierfür auf dem jeweiligen einzelstaatlichen Geld- und Kapital- markt gefordert wird. Dieser Höchstbetrag kann um die Beträge, die aufgrund der Bürgschaftserklärung bereits bezahlt worden sind, nur dann vermindert werden, wenn der (die) Unter- zeichnete zur Erfüllung einer Schuld aufgefordert wird, die im Rahmen eines ge- meinschaftlichen oder gemeinsamen Versandverfahrens entstanden ist, das vor Eingang der vorhergehenden Zahlungsaufforderung oder innerhalb von dreissig Tagen danach begonnen hat.
3. Diese Bürgschaftserklärung ist vom Tag ihrer Annahme durch die Zollstelle der
Bürgschaftsleistung an verbindlich. Der (die) Unterzeichnete haftet weiter für die Erfüllung der Schuld, die im Verlauf von gemeinschaftlichen/gemeinsamen Ver- sandverfahren im Rahmen dieser Verpflichtung entstanden ist, wenn diese Verfah- ren vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Kündigung begonnen haben; dies gilt auch dann, wenn die Zahlung später gefordert wird.
4. Für diese Bürgschaftserklärung begründet der (die) Unterzeichnete ein Wahl-
domizil20 in allen in Absatz 1 genannten Ländern:
Land Name und Vorname oder Firma und vollständige Anschrift
............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... .................................................................................. ............................................... ..................................................................................
20 Sehen die Rechtsvorschriften eines dieser Länder ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die in Punkt 4 Unterabsätze 2 und 4 vorgesehenen Verpflichtungen sind entsprechend zu vereinbaren. Für Rechtsstreitigkeiten aus dieser Bürgschaft ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Wahldomizil oder der Wohnsitz (Sitz) des Zustellungsbevollmächtigten befindet.
Gemeinsames Versandverfahren. Beschluss Nr. 6/2005 AS 2007
Der (die) Unterzeichnete erkennt an, dass alle Förmlichkeiten oder Verfahrensmass- nahmen, die diese Bürgschaftserklärung betreffen und an einem Wahldomizil schriftlich vorgenommen werden, insbesondere Postsendungen und Zustellungen, für ihn (sie) verbindlich sind. Der (die) Unterzeichnete erkennt als Gerichtsstand den Ort der Gerichte der Wahl- domizile an. Der (die) Unterzeichnete verpflichtet sich, die Wahldomizile beizubehalten oder eines oder mehrere dieser Wahldomizile nur nach vorheriger Unterrichtung der Stelle der Bürgschaftsleistung zu ändern. (Ort) ....................................................... , den .........................................................
(Unterschrift)21 .............................................................................................................
II. Annahme durch die Stelle der Bürgschaftsleistung Stelle der Bürgschaftsleistung ...................................................................................... Bürgschaftserklärung angenommen am ........................................................................
(Stempel und Unterschrift) .........................................................................................»
7. In Feld 7 des Anhangs B5 wird das Wort «Rumänien» zwischen dem Wort
«Norwegen» und dem Wort «Schweiz» eingefügt.
8. In Feld 6 des Anhangs B6 wird das Wort «Rumänien» zwischen dem Wort
«Norwegen» und dem Wort «Schweiz» eingefügt. 9. In Punkt 1.2.1 des Anhangs B7 wird der folgende Text als letzter Gedankenstrich angefügt: – «RO Validitate limitată»
21 Vor seiner Unterschrift muss der Unterzeichner handschriftlich vermerken: «Für die Übernahme der Bürgschaft in Höhe von ………», wobei er den Betrag in Worten anzugeben hat.