AS 2008 345
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Ungarn über den regelmässigen Luftverkehr
Abkommen vom 19. Juli 1967 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Volksrepublik Ungarn über den regelmässigen Luftverkehr
SR 0.748.127.194.18; AS 1968 1149
Änderung des Abkommens Abgeschlossen am 8. April 2003 In Kraft getreten durch Notenaustausch am 30. September 2004
Anhang
Linienpläne I. Strecken, auf denen das von der Schweiz bezeichnete Unternehmen Luftverkehrslinien betreiben kann:
Abflugpunkte Zwischenlandepunkte Punkte in Ungarn Punkte darüber hinaus
Punkte in der Schweiz Jeder Punkt Punkte Jeder Punkt
II. Strecken, auf denen das von Ungarn bezeichnete Unternehmen Luftverkehrslinien betreiben kann:
Abflugpunkte Zwischenlandepunkte Punkte in der Schweiz Punkte darüber hinaus
Punkte in Ungarn Jeder Punkt Punkte Jeder Punkt
Anmerkungen
1. Jedes bezeichnete Unternehmen kann jeden Zwischenlandepunk und jeden Punkt
darüber hinaus bedienen, vorausgesetzt zwischen diesen Punkten und dem Gebiet der anderen Vertragspartei keine Verkehrsrechte ausgeübt werden. 2. Die Ausübung von Verkehrsrechten in 5. Freiheit ist Gegenstand einer Vereinba- rung zwischen den Luftfahrtbehörden der beiden Vertragsparteien.
2007-0970 345
Luftverkehr. Abk. mit Ungarn AS 2008