AS 2008 5739
Verordnung über Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En)
Verordnung über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich (GebV-En)
Änderung vom 12. November 2008
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 22. November 20061 über die Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich wird wie folgt geändert:
Art. 13a Gebühren im Bereich Stromversorgung und Energieproduktion Das Bundesamt und die Elektrizitätskommission (ElCom) erheben Gebühren na- mentlich für Verfügungen und Entscheide im Zusammenhang mit: a. der Stromversorgung; b. den Anschlussbedingungen für Energieerzeugungsanlagen; c. den Zuschlägen auf die Übertragungskosten der Hochspannungsnetze.
Anhang 1 Ziff. 2 Aufgehoben
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.
12. November 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 730.05
2008-2385 5739
Gebühren und Aufsichtsabgaben im Energiebereich AS 2008