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AS 2009 2531

Briefwechsel vom 15. August/22. September 2008 zwischen der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE betreffend die Bereitstellung neuer Räumlichkeiten für den Gerichtshof und die Rückgabe des Mobiliars an die Eidgenossenschaft (mit Anhang)

Briefwechsel vom 15. August/22. September 2008 zwischen der Schweiz und dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE betreffend die Bereitstellung neuer Räumlichkeiten für den Gerichtshof und die Rückgabe des Mobiliars an die Eidgenossenschaft

In Kraft getreten am 22. September 2008

Übersetzung1

Vergleichs- und Schiedsgerichtshof Genf, 22. September 2008 innerhalb der OSZE Der Präsident Herrn Michael Ambühl Staatssekretär STS Bundeshaus West

3003 Bern

Sehr geehrter Herr Generalsekretär Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 15. August 2008, das wie folgt lautet:

«Ich beziehe mich auf die Gespräche zwischen dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und dem Sekretariat des Gerichtshofs in Bezug auf den Verkauf der Villa Rive-Belle durch den Kanton Genf sowie den bevorstehenden Umzug des Gerichtshofs in neue Räumlichkeiten. Gemäss dem Briefwechsel vom 23. Oktober/12. November 19972 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE betreffend die Aufwendungen für die Räumlichkeiten sowie die Ersteinrichtungen des Gerichtshofs (Anhang) stellt die Schweizerische Eid- genossenschaft dem Gerichtshof unentgeltlich geeignete Räumlichkeiten in Genf zur Verfügung. Aufgrund dieser Verpflichtung stellte die Schweizerische Eidgenossen- schaft dem Gerichtshof die Räumlichkeiten der Villa Rive-Belle an der Route de Lausanne 266 in 1292 Chambésy (Genf) zur Verfügung. Die Schweizerische Eid- genossenschaft mietete die Villa von ihrem Eigentümer, dem Staat Genf. Da der Kanton Genf die Villa Rive-Belle verkaufen wollte, kündigte er den Mietvertrag mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 30. Juli 2007 auf den 30. November

2008. Gemäss dem oben erwähnten Briefwechsel müssen dem Gerichtshof daher

andere geeignete Räumlichkeiten in Genf zur Verfügung gestellt werden.

SR 0.193.235.11

1 Übersetzung des französischen Originaltexts (RO 2009 2531)

2 SR 0.193.235.1

2009-0772 2531

Bereitstellung neuer Räumlichkeiten für den Gerichtshof und die Rückgabe AS 2009 des Mobiliars an die Eidgenossenschaft. Briefwechsel mit dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE

Im Rahmen der mit dem oben erwähnten Briefwechsel eingegangenen Verpflichtun- gen stellte die Schweizerische Eidgenossenschaft dem Gerichtshof zudem unentgelt- lich eine angemessene Ersteinrichtung zur Verfügung, die dem Gerichtshof zum Teil zu Eigentum überlassen wurde (vgl. Beschrieb im Anhang) und sich in der Villa Rive-Belle befindet. Aufgrund der obigen Ausführungen schlägt die Schweizerische Eidgenossenschaft dem Gerichtshof vor, vor Ende Sommer an die Rue de Varembé 9–11 (zweiter Stock) umzuziehen. Für die Jahrestagung des Präsidiums, die unter Ihrem Vorsitz stattfindet, wird die Schweizerische Eidgenossenschaft dem Gerichtshof einen Sitzungsraum zur Verfügung stellen, der demjenigen der Villa Rive-Belle gleich- wertig ist. Falls der Gerichtshof mehr Platz benötigen sollte, würde die Schweizerische Eid- genossenschaft diese Frage gemäss dem oben genannten Briefwechsel vom 23. Oktober/12. November 1997 mit dem Präsidenten prüfen, und es würde einver- nehmlich nach einer geeigneten Lösung gesucht. Diese Bestimmung bleibt selbst- verständlich weiterhin anwendbar, insbesondere für den Fall, dass der Gerichtshof aufgrund einer Rechtssache, mit der er befasst ist, mehr Räumlichkeiten benötigen sollte. Es hat sich gezeigt, dass ein Teil der Einrichtung, die die Schweizerische Eidgenos- senschaft dem Gerichtshof zu Eigentum überliess (siehe Beschrieb im Anhang hiernach), nicht in die neuen Räumlichkeiten an der Rue de Varembé gebracht werden kann. Wie mit dem Gerichtshof vereinbart, wird sie deshalb wieder der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu Eigentum überlassen. Falls es sich als not- wendig erweisen sollte, kann die Schweizerische Eidgenossenschaft als Ersatz gleichwertiges Mobiliar zur Verfügung stellen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob Sie mit diesem Vorge- hen einverstanden sind.»

Es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, dass der Vergleichs- und Schiedsgerichts- hof innerhalb der OSZE mit diesem Vorgehen einverstanden ist.

Robert Badinter Präsident des Vergleichs- und Schiedsgerichtshofs innerhalb der OSZE

Bereitstellung neuer Räumlichkeiten für den Gerichtshof und die Rückgabe AS 2009 des Mobiliars an die Eidgenossenschaft. Briefwechsel mit dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE

Anhang

Beschrieb des vom Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE der Schweizerischen Eidgenossenschaft zurückgegebenen Mobiliars

1 Schreibtisch mit Eckelement und 3 Schubladen (hellgrün und weiss)

1 Aktenschrank 140 × 199 × 45 (hellgrün und weiss)

1 niedriger Rollladenschrank 120 × 110 × 40 (hellgrün und weiss)

8 schwarze Konferenztische 175 × 75 und 74 hoch

6 schwarze Ledersessel («Le Corbusier»)

1 Orientteppich

10 Aluminium Group Sessel, verchromtes Gestell, Lehne Netzgewebe

6 weisse Ständerlampen

4 Wandleuchten

2 Beleuchtungssysteme mit Seilsystem

1 Computertisch mit zwei Lampenarmen mit Lampen

55 Stühle mit verchromtem Gestell, Buche schwarz

3 Bücherregale USM Haller (modulierbar)

– Bücherregal 150 cm breit und 251,5 cm hoch, weisses Metall mit Tablaren aus weissem Holz – Bücherregal 185 cm breit und 251,5 cm hoch, weisses Metall mit Tablaren aus weissem Holz – Bücherregal 150 cm breit und 251,5 cm hoch mit Tablaren aus Glas – verschiedene Tablare aus weissem Holz – Beleuchtung

Bereitstellung neuer Räumlichkeiten für den Gerichtshof und die Rückgabe AS 2009 des Mobiliars an die Eidgenossenschaft. Briefwechsel mit dem Vergleichs- und Schiedsgerichtshof innerhalb der OSZE

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