AS 2009 305
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Islamischen Republik Pakistan
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit der Islamischen Republik Pakistan
vom 7. März 2007
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. September 20062, beschliesst:
Art. 1
1 Das am 19. Juli 20053 unterzeichnete Abkommen zwischen der Schweizerischen
Eidgenossenschaft und der Islamischen Republik Pakistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.
Ständerat, 4. Dezember 2006 Nationalrat, 7. März 2007 Der Präsident: Peter Bieri Die Präsidentin: Christine Egerszegi-Obrist Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker