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AS 2009 3883

Bundesbeschluss zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kanada sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Kanada

Bundesbeschluss zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kanada sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Kanada

vom 10. März 2009

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 14. Januar 20092 zur Aussenwirtschaftspolitik 2008 enthaltene Botschaft, beschliesst:

Art. 1

1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:

a. das Freihandelsabkommen vom 26. Januar 20083 zwischen den EFTA- Staaten und Kanada; b. das Landwirtschaftsabkommen vom 26. Januar 20084 zwischen der Schweiz und Kanada.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Ständerat, 4. März 2009 Nationalrat, 10. März 2009 Der Präsident: Alain Berset Die Präsidentin: Chiara Simoneschi-Cortesi Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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