AS 2009 3951
Übereinkommen vom 8. November 1990 über Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Übereinkommen vom 8. November 1990 über Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten
SR 0.311.53; AS 1993 2386
Geltungsbereich am 23. Juni 2009, Nachtrag1 Vertragsstaaten Ratifikation Inkrafttreten Nachfolgeerklärung (N)
Montenegro* 19. Oktober 2006 N 6. Juni 2006 * Vorbehalte und Erklärungen. Die Vorbehalte und Erklärungen werden in der AS nicht veröffentlicht, mit Ausnahme jener der Schweiz. Die französischen und englischen Texte können auf der Internet-Seite des Europarates: http://conventions.coe.int eingesehen oder bei der Direktion für Völker- recht, Sektion Staatsverträge, 3003 Bern, bezogen werden.
1 Diese Veröffentlichung ergänzt die früheren in AS 2003 1508 und 2006 763.
Eine aktualisierte Fassung des Geltungsbereiches findet sich auf der Internetseite des EDA (http://www.eda.admin.ch/vertraege).
2009-1541 3951
Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlagnahme AS 2009 und Einziehung von Erträgen aus Straftaten