AS 2009 5285
Abkommen vom 28. November 2007 in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Anwendung des Übereinkommens über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts, des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts und des Abkommens zwischen der Regierung Japans und Euratom zur gemeinsamen Durchführung der Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts im Bereich der Fusionsenergieforschung auf das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Abkommen vom 28. November 2007 in Form eines Briefwechsels zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft über die Anwendung des Übereinkommens über die Gründung der Internationalen ITER-Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts, des Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen ITER- Fusionsenergieorganisation für die gemeinsame Durchführung des ITER-Projekts und des Abkommens zwischen der Regierung Japans und Euratom zur gemeinsamen Durchführung der Tätigkeiten des breiter angelegten Konzepts im Bereich der Fusionsenergieforschung auf das Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft
SR 0.424.111; AS 2008 2075
Inkrafttreten des Abkommens Am 18. September 2009 hat der Bundesrat der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) die Erfüllung des innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens des vorlie- genden Abkommens angezeigt. Euratom hat den Empfang dieser Mitteilung am 18. September 2009 bestätigt. Das Abkommen ist infolgedessen am 18. September 2009 in Kraft getreten.
2007-2958 5285
Durchführung des ITER-Projekts. Abk. mit Euratom AS 2009