AS 2010 2963
Verordnung über Änderungen im Bereich der Stempelabgaben und der Verrechnungssteuer
Verordnung über Änderungen im Bereich der Stempelabgaben und der Verrechnungssteuer
vom 18. Juni 2010
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die nachstehenden Verordnungen werden wie folgt geändert:
1. Verordnung vom 3. Dezember 19731 über die Stempelabgaben
Gliederungstitel vor Art. 16
25 Abgabebefreiung; Guthaben im Konzern;
Stundung und Erlass der Abgabeforderung
Art. 16a Guthaben im Konzern
1 Zwischen Konzerngesellschaften bestehende Guthaben gelten weder als Obliga-
tionen noch als Geldmarktpapiere nach Artikel 5a Absatz 1 des Gesetzes; dies gilt unabhängig von ihrer Laufzeit, ihrer Währung und ihrem Zinssatz.
2 Als Konzerngesellschaften im Sinne von Absatz 1 gelten Gesellschaften, deren
Jahresrechnungen nach anerkannten Standards zur Rechnungslegung in einer Kon- zernrechnung vollkonsolidiert werden.
3 Die Regelung nach Absatz 1 ist nicht anwendbar, wenn eine inländische Konzern-
gesellschaft eine Obligation einer zum gleichen Konzern gehörenden ausländischen Gesellschaft garantiert.