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AS 2010 4043

Verordnung über klinische Versuche mit Heilmitteln

Verordnung über klinische Versuche mit Heilmitteln (VKlin)

Änderung vom 8. September 2010

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 17. Oktober 20011 über klinische Versuche mit Heilmitteln wird wie folgt geändert:

Art. 2 Abs. 1bis und 2 1bis Sie gilt sinngemäss auch für klinische Versuche mit Transplantatprodukten nach Artikel 3 Buchstabe d des Transplantationsgesetzes vom 8. Oktober 20042, die aus menschlichen Organen, Geweben oder Zellen hergestellt wurden einschliesslich der Ex-vivo-Gentherapie, soweit es sich dabei um solche Transplantatprodukte handelt.

2 Aufgehoben

II Diese Änderung tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.

8. September 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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