AS 2010 4043
Verordnung über klinische Versuche mit Heilmitteln
Verordnung über klinische Versuche mit Heilmitteln (VKlin)
Änderung vom 8. September 2010
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 17. Oktober 20011 über klinische Versuche mit Heilmitteln wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 1bis und 2 1bis Sie gilt sinngemäss auch für klinische Versuche mit Transplantatprodukten nach Artikel 3 Buchstabe d des Transplantationsgesetzes vom 8. Oktober 20042, die aus menschlichen Organen, Geweben oder Zellen hergestellt wurden einschliesslich der Ex-vivo-Gentherapie, soweit es sich dabei um solche Transplantatprodukte handelt.
2 Aufgehoben
II Diese Änderung tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.
8. September 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova