AS 2010 4445
Vereinbarung vom 19. März 2010 zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Aussengrenzenfonds für den Zeitraum 20072013
Vereinbarung vom 19. März 2010 zwischen der Europäischen Gemeinschaft sowie der Republik Island, dem Königreich Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Aussengrenzenfonds für den Zeitraum 2007–2013
SR 0.362.312; AS 2010 2807
Übersetzung1
Gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und der Republik Island, des Königreichs Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Fürstentums Liechtenstein zur Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Island, des Königreichs Norwegen, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Fürstentums Liechtenstein über zusätzliche Regelungen zum Aussengrenzfonds für den Zeitraum von 2007–2013
Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 tritt die Euro- päische Union als Nachfolgerin an Stelle der Europäischen Gemeinschaft; von dem Zeitpunkt an gehen sämtliche Rechte und Verpflichtungen der Europäischen Gemeinschaft an die Europäische Union über. Daraus folgt: Wird im Text des vorgenannten, heute unterzeichneten Abkommens die «Europäische Gemeinschaft» erwähnt, so ist diese, wo angemessen, als «Euro- päische Union» zu deuten.
Geschehen zu Brüssel am 19. März 2010.
(Es folgen die Unterschriften)
1 Übersetzung des englischen Originaltextes.
2010-2419 4445
Zusätzliche Regeln im Zusammenhang mit dem Aussengrenzenfonds AS 2010 für den Zeitraum 2007–2013