AS 2010 4525
Beschluss Nr. 5/1996 des Gemischten Ausschusses zur Änderung von Artikel 37 betreffend den Depositar des Abkommens vom 17. September 1992 zwischen den EFTA-Staaten und Israel
Abkommen vom 17. September 1992 zwischen den EFTA-Staaten und Israel1 Beschluss Nr. 5/1996 des Gemischten Ausschusses zur Änderung von Artikel 37 betreffend den Depositar des Abkommens2
Angenommen am 14. Februar 1996 In Kraft getreten für die Schweiz am 13. Mai 2004
Übersetzung3
Die Formulierung «Die Regierung Schwedens» in Artikel 37 des Abkommens wird ersetzt durch «Die Regierung Norwegens».
1 SR 0.632.314.491 2 Mit Ausnahme der vorliegenden Anpassungen wird dieser Beschluss weder in der AS noch in der SR veröffentlicht. Er kann beim Bundesamt für Bauten und Logistik,Vertrieb Publikationen, 3003 Bern bezogen werden und ist auf der Internetseite des EFTA- Sekretariates verfügbar: http://www.efta.int/free-trade/free-trade-agreements/israel/jcds.aspx
3 Übersetzung des englischen Originaltextes.
2010-2059 4525
Beschluss Nr. 5/1996 des Gemischten Ausschusses EFTA-Israel AS 2010