AS 2010 5077
Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO)
Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO)
Änderung vom 27. Oktober 2010
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
I Die Verordnung vom 27. Juni 19901 über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen wird wie folgt geändert:
Anhang, Tabelle Ziffern 2, 4, 10, 11, 17, 19, 22, 24 und 26
Verzeichnis der nach dem USG, dem GTG oder dem NHG beschwerdeberechtigten Organisationen
Organisationen beschwerdeberech- beschwerdeberech-
…
2. Schweizerische Vereinigung für Landesplanung x x
(VLP-ASPAN) …
4. Schweizer Vogelschutz SVS / BirdLife Schweiz x x
…
10. Schweizerische Vereinigung für Gesundheitsschutz x
und Umwelttechnik (SVG)
11. Aufgehoben
…
17. Aqua Viva (Schweizerische Aktionsgemeinschaft zum x x
Schutze der Flüsse und Seen) …
19. Aufgehoben
…
22. Archäologie Schweiz x
…
1 SR 814.076
2010-1015 5077
Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und AS 2010 Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen
Organisationen beschwerdeberech- beschwerdeberech-
24. Aufgehoben
…
26. JagdSchweiz x x
… a Die mit x bezeichneten Organisationen sind nach den Art. 55 und 55f USG sowie
28 GTG beschwerdeberechtigt.
b Die mit x bezeichneten Organisationen sind nach Art. 12 NHG beschwerdeberechtigt.
II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
27. Oktober 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova