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AS 2010 5077

Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO)

Verordnung über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO)

Änderung vom 27. Oktober 2010

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 27. Juni 19901 über die Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen wird wie folgt geändert:

Anhang, Tabelle Ziffern 2, 4, 10, 11, 17, 19, 22, 24 und 26

Verzeichnis der nach dem USG, dem GTG oder dem NHG beschwerdeberechtigten Organisationen

Organisationen beschwerdeberech- beschwerdeberech-

2. Schweizerische Vereinigung für Landesplanung x x

(VLP-ASPAN) …

4. Schweizer Vogelschutz SVS / BirdLife Schweiz x x

10. Schweizerische Vereinigung für Gesundheitsschutz x

und Umwelttechnik (SVG)

11. Aufgehoben

17. Aqua Viva (Schweizerische Aktionsgemeinschaft zum x x

Schutze der Flüsse und Seen) …

19. Aufgehoben

22. Archäologie Schweiz x

1 SR 814.076

2010-1015 5077

Bezeichnung der im Bereich des Umweltschutzes sowie des Natur- und AS 2010 Heimatschutzes beschwerdeberechtigten Organisationen

Organisationen beschwerdeberech- beschwerdeberech-

24. Aufgehoben

26. JagdSchweiz x x

… a Die mit x bezeichneten Organisationen sind nach den Art. 55 und 55f USG sowie

28 GTG beschwerdeberechtigt.

b Die mit x bezeichneten Organisationen sind nach Art. 12 NHG beschwerdeberechtigt.

II Diese Änderung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

27. Oktober 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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