AS 2010 5375
Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelverordnung Swissmedic, BetmV-Swissmedic)
Berichtigung
Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelverordnung Swissmedic, BetmV-Swissmedic)
Änderung vom 12. März 2010 (AS 2010 1273; SR 812.121.2)
Anhang a
statt: Bezeichnung EAN-A Anhänge
… Ethylmorphinhaltige Präparate c sind von der Kontrolle teilweise ausgenommen, wenn sie einen oder mehrere andere Bestandteile (Wirk- oder Hilfsstoff) und als Base berechnet je Einnahme-Einheit nicht mehr als 100 mg Dihydrocodein oder in nicht abgeteilter Form höchstens 2,5 % Dihydrocodein enthalten. Die Einteilung dieser Präparate in Abgabe- kategorien erfolgt durch das Institut (siehe Art. 22 der V vom 17. Oktober 2001). …
2010-2953 5375
Betäubungsmittelverordnung Swissmedic. Berichtigung AS 2010
muss es heissen: Bezeichnung EAN-A Anhänge
… Ethylmorphinhaltige Präparate c sind von der Kontrolle teilweise ausgenommen, wenn sie einen oder mehrere andere Bestandteile (Wirk- oder Hilfsstoff) und als Base berechnet je Einnahme-Einheit nicht mehr als 100 mg Ethylmorphin oder in nicht abgeteilter Form höchstens 2,5 % Ethylmorphin enthalten. Die Einteilung dieser Präparate in Abgabe- kategorien erfolgt durch das Institut (siehe Art. 22 der V vom 17. Oktober 2001). …
Änderung vom 22. September 2005 (AS 2005 4961; SR 812.121.2)
Anhang c
statt:
Ethylmorphinhaltige Präparate sind von der Kontrolle teilweise ausgenommen, wenn sie einen oder mehrere andere Bestandteile (Wirk- oder Hilfsstoff) und als Base berechnet je Einnahme-Einheit nicht mehr als 100 mg Dihydrocodein oder in nicht abgeteilter Form höchstens 2,5 % Dihydrocodein enthalten. Die Einteilung dieser Präparate in Abgabekate- gorien erfolgt durch das Institut (siehe Art. 22 der V über die Arzneimittel vom
17. Okt. 2001).
muss es heissen:
Ethylmorphinhaltige Präparate sind von der Kontrolle teilweise ausgenommen, wenn sie einen oder mehrere andere Bestandteile (Wirk- oder Hilfsstoff) und als Base berechnet je Einnahme-Einheit nicht mehr als 100 mg Ethylmorphin oder in nicht abgeteilter Form höchstens 2,5 % Ethylmorphin enthalten. Die Einteilung dieser Präparate in Abgabekategorien erfolgt durch das Institut (siehe Art. 22 der V über die Arzneimittel vom 17. Okt. 2001).
23. November 2010 Bundeskanzlei