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AS 2010 5375

Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelverordnung Swissmedic, BetmV-Swissmedic)

Berichtigung

Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelverordnung Swissmedic, BetmV-Swissmedic)

Änderung vom 12. März 2010 (AS 2010 1273; SR 812.121.2)

Anhang a

statt: Bezeichnung EAN-A Anhänge

… Ethylmorphinhaltige Präparate c sind von der Kontrolle teilweise ausgenommen, wenn sie einen oder mehrere andere Bestandteile (Wirk- oder Hilfsstoff) und als Base berechnet je Einnahme-Einheit nicht mehr als 100 mg Dihydrocodein oder in nicht abgeteilter Form höchstens 2,5 % Dihydrocodein enthalten. Die Einteilung dieser Präparate in Abgabe- kategorien erfolgt durch das Institut (siehe Art. 22 der V vom 17. Oktober 2001). …

2010-2953 5375

Betäubungsmittelverordnung Swissmedic. Berichtigung AS 2010

muss es heissen: Bezeichnung EAN-A Anhänge

… Ethylmorphinhaltige Präparate c sind von der Kontrolle teilweise ausgenommen, wenn sie einen oder mehrere andere Bestandteile (Wirk- oder Hilfsstoff) und als Base berechnet je Einnahme-Einheit nicht mehr als 100 mg Ethylmorphin oder in nicht abgeteilter Form höchstens 2,5 % Ethylmorphin enthalten. Die Einteilung dieser Präparate in Abgabe- kategorien erfolgt durch das Institut (siehe Art. 22 der V vom 17. Oktober 2001). …

Änderung vom 22. September 2005 (AS 2005 4961; SR 812.121.2)

Anhang c

statt:

Ethylmorphinhaltige Präparate sind von der Kontrolle teilweise ausgenommen, wenn sie einen oder mehrere andere Bestandteile (Wirk- oder Hilfsstoff) und als Base berechnet je Einnahme-Einheit nicht mehr als 100 mg Dihydrocodein oder in nicht abgeteilter Form höchstens 2,5 % Dihydrocodein enthalten. Die Einteilung dieser Präparate in Abgabekate- gorien erfolgt durch das Institut (siehe Art. 22 der V über die Arzneimittel vom

17. Okt. 2001).

muss es heissen:

Ethylmorphinhaltige Präparate sind von der Kontrolle teilweise ausgenommen, wenn sie einen oder mehrere andere Bestandteile (Wirk- oder Hilfsstoff) und als Base berechnet je Einnahme-Einheit nicht mehr als 100 mg Ethylmorphin oder in nicht abgeteilter Form höchstens 2,5 % Ethylmorphin enthalten. Die Einteilung dieser Präparate in Abgabekategorien erfolgt durch das Institut (siehe Art. 22 der V über die Arzneimittel vom 17. Okt. 2001).

23. November 2010 Bundeskanzlei

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