AS 2010 5761
Verordnung über eine weitere Teilinkraftsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer
Verordnung über eine weitere Teilinkraftsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer
vom 24. November 2010
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
Einziger Artikel
1 Artikel 98b des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 20051 über die Ausländerinnen
und Ausländer (AuG) gemäss Artikel 2 Ziffer 1 des Bundesbeschlusses vom 11. Dezember 20092 über die Genehmigung und die Umsetzung der Notenaustau- sche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung und des Beschlusses über das Visa-Informationssystem (VIS) tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
2 Artikel 6 AuG gemäss dem Bundesbeschluss nach Absatz 1 ist bereits am 15. Mai
2010 in Kraft getreten.
3 Die übrigen Bestimmungen des AuG gemäss dem Bundesbeschluss nach Absatz 1
werden zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
24. November 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
1 SR 142.20 2 AS 2010 2063
2010-2907 5761
Weitere Teilinkraftsetzung der Änderung des Bundesgesetzes AS 2010 über die Ausländerinnen und Ausländer