AS 2010 6409
Vertrag vom 29. März 1923 zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet
Vertrag vom 29. März 1923 zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet
SR 0.631.112.514; AS 39 551
Aufhebung von Ziffer I des Schlussprotokolls Mittels Notenaustausch vom 29. Juni 2009 und 10. Dezember 2010 haben die Regie- rung des Fürstentums Liechtenstein und der Schweizerische Bundesrat vereinbart, Ziffer I des Schlussprotokolls zum erwähnten Vertrag mit Wirkung auf den 10. Dezember 2010 aufzuheben:
Schlussprotokoll Ziffer I wird aufgehoben: I. Zwischen den vertragschliessenden Teilen besteht Einverständnis darüber, dass während der Geltungsdauer des vorstehenden Vertrages die Duldung oder Errich- tung einer Spielbank auf dem Gebiet des Fürstentums ausgeschlossen ist und dass die Fürstliche Regierung die zur Durchführung dieses Verbots erforderlichen Mass- nahmen treffen wird.
2010-3002 6409
Anschluss des Fürstentums Liechtenstein an das schweizerische Zollgebiet AS 2010