AS 2011 61
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Katar
Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Katar
vom 18. Juni 2010
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. Januar 20102, beschliesst:
Art. 1
1 Das Abkommen vom 24. September 20093 zwischen der Schweizerischen Eidge-
nossenschaft und dem Staat Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der im Abkommen nach OECD-Standard vorgesehenen Amtshilfe. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes kann er die Umsetzung der Amtshilfe durch Verord- nung regeln.
Art. 3
1 Der Bundesrat gibt der Regierung des Staates Katar die Erklärung ab, dass die
Schweiz keine Amtshilfe in Steuersachen leistet, wenn das Amtshilfegesuch auf illegal beschafften Daten beruht, und dass sie in einem solchen Fall Rechtshilfe verlangt. 2 Er arbeitet auf eine entsprechende Erklärung der Regierung des Staates Katar hin.
SR 672.965.6 3 AS 2011 63
2009-2439 61
Doppelbesteuerungsabkommen mit Katar. BB AS 2011
Art. 4 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Zif- fer 3 der Bundesverfassung.
Ständerat, 18. Juni 2010 Nationalrat, 18. Juni 2010 Die Präsidentin: Erika Forster-Vannini Die Präsidentin: Pascale Bruderer Wyss Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
Ablauf der Referendumsfrist Die Referendumsfrist für diesen Beschluss ist am 7. Oktober 2010 unbenützt abge- laufen.4
4. Januar 2011 Bundeskanzlei