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AS 2012 1699

Verordnung über die politischen Rechte

Verordnung über die politischen Rechte

Änderung vom 4. April 2012

Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

I Die Verordnung vom 24. Mai 19781 über die politischen Rechte wird wie folgt geändert:

Art. 27c Abs. 2, zweiter Satz

2 … Bei obligatorischen Referenden, bei denen auch das Ständemehr entscheidend

ist, werden überdies nicht mehr als 30 Prozent der jeweils betroffenen kantonalen Elektorate zur elektronischen Stimmabgabe zugelassen; bei der Berechnung des Anteils werden die stimmberechtigten Auslandschweizer nicht mitgezählt.

II Diese Änderung tritt am 1. Juni 2012 in Kraft.

4. April 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

1 SR 161.11

2012-0406 1699

Verordnung über die politischen Rechte AS 2012

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