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AS 2012 3935

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Trinidad und Tobago über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Trinidad und Tobago über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen

vom 7. März 2012

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 11. Januar 20122 zur Aussenwirtschaftspolitik 2011 enthaltene Botschaft, beschliesst:

Art. 1

1 Das Abkommen vom 26. Oktober 20103 zwischen der Schweizerischen Eidgenos-

senschaft und der Republik Trinidad und Tobago über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen wird genehmigt.

2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

Nationalrat, 29. Februar 2012 Ständerat, 7. März 2012 Der Präsident: Hansjörg Walter Der Präsident: Hans Altherr Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz Der Sekretär: Philippe Schwab

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