AS 2012 5797
Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
Berichtigung
Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVV)
Änderung vom 29. November 1995 (AS 1996 668; SR 831.101) Betrifft nur den italienischen Text.
Änderung vom 24. September 2004 (AS 2005 4361; SR 831.101)
Art. 51 Abs. 2 statt:
2 Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Jahreseinkommens werden die dem Ver-
sicherten gemäss Artikel 52b zusätzlich angerechneten Beitragsjahre und die gemäss Artikel 52c herangezogenen Beitragszeiten mit den entsprechenden Erwerbsein- kommen mitgezählt.
muss es heissen:
2 Bei der Ermittlung des durchschnittlichen Jahreseinkommens werden die dem Ver-
sicherten gemäss Artikel 52d zusätzlich angerechneten Beitragsjahre und die gemäss Artikel 52b herangezogenen Beitragszeiten mit den entsprechenden Erwerbsein- kommen mitgezählt.
30. Oktober 2012 Bundeskanzlei
2012-2634 5797
Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Berichtigung AS 2012
5798