AS 2012 699
Verordnung über die Aufhebung der Verordnung über die Anerkennung ausländischer Maturitätsausweise von Schweizern
Verordnung über die Aufhebung der Verordnung über die Anerkennung ausländischer Maturitätsausweise von Schweizern
vom 25. Januar 2012
Der Schweizerische Bundesrat verordnet:
Art. 1 Aufhebung bisherigen Rechts Die Verordnung vom 18. Dezember 19721 über die Anerkennung ausländischer Maturitätsausweise von Schweizern wird aufgehoben.
Art. 2 Übergangsbestimmungen
1 Die Prüfungen erfolgen noch bis zum 31. Dezember 2012 nach bisherigem Recht.
2 Kandidatinnen und Kandidaten, die eine unter dem bisherigen Recht begonnene
Prüfung wiederholen müssen, können dies bis zum 31. Dezember 2013 nach bis- herigem Recht tun.
Art. 3 Inkrafttreten und Geltungsdauer Diese Verordnung tritt am 1. März 2012 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2013.
25. Januar 2012 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Eveline Widmer-Schlumpf Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova
SR 413.13 1 AS 1972 2852, 1995 3488, 1998 3015, 2010 5787
2011-2854 699
Aufhebung der Verordnung über die Anerkennung ausländischer AS 2012 Maturitätsausweise von Schweizern